Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1908)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1908-05-01
- Page
- 325 (sequence 2)
- Language
- German
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Im deutschen Reich. 325 richten ernannt wurden und auch jetzt noch ernannt werden. Niemals aber wunde ein Jude „Erster Staatsanwalt" bei einem Landgerichte oder „Oberstaatsanwalt" bei einem Oberlaudesgerichte — d. h. die leitenden Stellen der Staatsanwaltschaft sind auch in Bayern den Juden verschlossen, obwohl sie als „zweite Staatsanwälte" und als „Staatsanwälte bei dem Oberlandesgerichte" nicht selten in die Lage kommen, den Chef der Staatsanwaltschaft zu vertreten. .Also „Bürde" ohne „Würde!" Landgerichtspräsident oder Landgerichtsdirektor ist in Bayern noch kein Jude geworden. Meist führt der Weg zu diesen „leitenden" Stellungen durch die Staatsanwaltschaft — aber nicht für Juden! Zu Präsidenten der Schwurgerichte werden in Bayern nur Oberlandesgerichtsräte ernannt. Zurzeit gibt es in Bayern fünf jüdische Oberlandesgerichtsräle. Diese werden, insoweit die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind, auch regelmäßig zu Präsidenten der Schwurgerichte berufen. Bekanntlich ist die „Bürde" eines Schwurgerichtsprüsidenten keine geringe/ die „Würde" eine sehr vorübergehende. Weiter ist zu bemerken, daß in Bayern noch nie ein Jude zur ständigen oder nur zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ministerium einberufen wurde. Dagegen ist der Schöffen- und Geschworenendienst den Inden geöffnet, wie sie auch in genügender Zahl zu Handelsrichtern ernannt werden. Noch mag die Bemerkung Platz greifen: Noch niemals wurde ein jüdischer Staatsanwalt oder ein jüdischer Oberlandesgerichtsrat zum Rat bei dem Reichsgericht ernannt. Dagegen wurde vor nicht langer Zeit ein jüdischer Oberlandesgerichtsrat in Zweibrücken — allerdings nach seinem Uebertritt zum Christentum — zu dies er höchsten Richterstellung berufen. Hiernach dürfte der freudige Hinweis auf Bayern als das Jdealland für Durchführung des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1869 in der wirklichen Sachlage nicht begründet sein." Redaktionsschluss dieser Nummer 25. April 1908. Redaktions Bureau des £entrai*rerei™s deutschen Staats* bnrger jüdiscben Glaubens. Berlin SW 68, Lindenftr. 11 ^pmfprpcber Amt TV, Nr. 707Y. verantwortlich für Redaktion un^ verlaa: A!pdonse Levy, Berlin Paß & Garleb G. m. b. H., Berlin W. 57.