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Im deutschen Reich · 1908-04-01 · Heft 4 (April 1908) · p. 254

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 4 (April 1908)
Article
E. A., Danzig
Date
1908-04-01
Page
254 (sequence 2)
Language
German
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254 Im deutschen Reich. Kunstverständigen unterbreitet, der sich dahin äußerte, daß Gurlitt offenbar die Begriffe figürliche Malerei , oder Bildnerei und Kunst einfach miteinander vertausche und den Begriff „Haß" ganz unberechtigt damit verbinde. Das Kulturverbot, das mit der Unsinnlichkeit des jüdischen Gottes gedankens Zusammenhänge, sei keineswegs von Haß erzeugt und habe ihn auch niemals hervorgerufen. Der Gottesdienst habe den Juden eben keine Gelegenheit zur Darstellung des menschlichen Körpers gegeben und gebe sie ihnen auch heute noch nicht, so daß ihre Kunstproduktion, soweit es sich nicht um Architektur und Ornamentik handelt, sich nur außerhalb der Synagoge entfalten konnte. Der Islam habe aber auch die Darstellung des menschlichen Körpers verboten und bekanntlich dennoch eine sehr bedeutende Kunstübung gefördert. Die Behauptung Gurlitts, daß die Juden „eine kunstfeindliche Stellung" einnehmen, müsse jedem als unzutreffend erscheinen, da unter den Malern, Bildhauern, Baumeistern, Kunstkritikern, Kunstforschern und Sammlern tatsächlich eine unverhältnismäßig große Zahl Juden tätig ist, die durchschnittlich ebensoviel Begabung bekundet und gleichen Erfolg erzielt haben, wie die Christen. Unser Gewährsmann fügte noch die Bemerkung hinzu, Prof. Gurlitt ziehe seine Schlüsse wahrscheinlich aus der Wahrnehmung, daß die neuere Kunst mit der Synagoge nichts zu Lun habe. Er übersehe aber, daß auch kaum ein großer Maler oder Bildhauer des neunzehnten Jahrhunderts innerhalb des christlichen Gottesdienstes bedeutende Aufgaben gefunden habe. — Sich mit Herrn Gurlitt wegen der erwähnten Vorurteils vollen Aeußerungen in eine ausgedehnte Polemik einzulassen, halten wir unter solchen Verhältnissen nicht für lohnend. Wir konstatieren aber bei dieser Gelegenheit mit Befriedigung, daß bei Synagogenbauten nicht nur in Berlin, sondern auch außerhalb jüdische Architekten gern berücksichtigt worden sind und die ihnen gestellten Ausgaben in einer Weise gelöst haben, die Herrn Gurlitt Lügen straft. L. Hamburg. Eine umfassende allgemeine politische Tätigkeit, wie sie von mancher Seite von uns erwartet wird, würde in Widerspruch mit dem § 1 unserer Satzungen stehen, der ausdrücklich als den Zweck unseres Vereins bezeichnet: „die deutschen Staatsbürger jüdischen

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