Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 4 (April 1908)
- Article
- Oppeln
- Date
- 1908-04-01
- Page
- 234 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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234 Im deutschen Reich. darstellt, sind unsittliche Handlungen, insofern als sie das allgemeine Rechtsbewußtsein untergraben und der Anarchie die Wege bahnen. Speziell im Judentum zerfällt der Kampf ums Recht in zwei scharf gesonderte Teile. Der eine, bis zum Jahre 1869 reichend, zeigt die tatsächliche Schaffung der Gesetze, die die bürgerliche Freiheit bedeuten, der zweite, der noch heute andauert, gilt der „Verwaltungsprellerei," die unsere „papierenen" Rechte durch allerlei Ausflüchte und Kniffe illusorisch macht. Den Kampf müssen wir nach zwei Richtungen führen: zunächst materiell, indem wir gegen jedes Unrecht energisch auftreten, das uns in unserer Eigenschaft als Juden zugefügt wird, und indem wir immer wieder auf den Krebsschaden der staatlichen Förderung von Gesinnungslosigkeit bei den Täuflingen Hinweisen. Dann ist der Kampf aber auch ideell durchzuführen, indemwir das Rückgrat und das Selbstbewußtsein des Juden zu stärken suchen, in dem wir jede feige Unterwürfigkeit, jedes Herandrangen au Andersgläubige, die uns nicht haben wollen, geißeln. Der Vortragende schloß mit der dringenden Aufforderung, für diesen „Stnatsbürgergeist" und den Central- Berein eine rührige Propaganda zu entfalten. Lebhafter Beifall folgte dem zündenden Bortrag, an den sich eine kurze, aber angeregte Diskussion knüpfte. :: Köln, 14. März. Der „Köln. Ztg." wird aus H e l s i n g f o r s berichtet: Im Landtag wurde am 8. d. Mts. über einen sozialdemokratische!: Antrag verhandelt, der die Stellung der Juden in Finnland verbessern will. Als Finnland 1809 an Rußland fiel, ließen die Finnländer die aus der schwedischen Zeit stammende Verordnung zu Recht bestehen, wonach sich hier keine Juden aufhalten dürfen. Dabei führte das Verhältnis zu Rußland schon 1856 eine bedeutende Veränderung in den tatsächlichen Verhältnissen herbei, indem eine Verordnung bestimmte, daß verabschiedete russische Soldaten sich unter gewissen Bedingungen in Finnland niederlassen können. Unter diesen ehemaligen Soldaten befanden sich auch viele Juden mit Familie, und auf solche Art erhielt Finnland seine jüdische Bevölkerung, die sich jedoch hauptsächlich auf Helsiugfors, Abo und Wiborg beschränkt. Die finnischen Behörden machten diesen Einwohnern aber nach Möglichkeit das Leben sauer. Biele Juden wurden im Lause