Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 4 (April 1908)
- Article
- Berlin
- Date
- 1908-04-01
- Page
- 233 (sequence 7)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 233 Ost- und Weststernberg vertrat, ein Ausschlußverfahren des Neuen konservativen Wahlvereins in P o t s d a m, das in einer stürmisch verlaufenen Versammlung zur Sprache kam. Froehlich soll den Sieg des jetzigen Abgeordneten für Potsdam, Pauli, durch die Gegenkandidatur eines Unterbeamteu Schallwig erschwert und in einer sozialdemokratischen Versammlung von der „Geldsackpolitik der Konservativen" gesprochen haben. Er bestritt in der Versammlung, die konservative Partei angegriffen oder der nationalen Sache Schaden zugefügt zu haben. Die von ihm verlangte geheime Abstimmung über den Ausschlußantrag wurde nicht vorgeuommen. Darauf erklärte er selbst seinen Austritt aus dem Wahlverein. — Wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten hatte sich.am 7. März ein gelehriger Schüler des Grafen Pückler-Klein- Tschirne, der antisemitische Schriftsteller Rudolf Weißen- Born, vor der Strafkammer des Landgerichts Berlin I zu verantworten. Er hatte am 2. September v. I. in einer Versammlung im Louisenstädtischen Konzerihause eine Brandrede gehalten, deren Thema lautete: „P x oie st gege n das Redeverbot des Grafen P ü ck l e r! Irre nä r z t e und Behörde n. Der P o l i z e i p r ü s i d e n t von Berlin." Weißenborn ließ sich durch die Anwesenheit des Grafen Pückler zu so scharfen Ausfällen gegen die Juden verleiten, daß der überwachende Polizeileutnant die Versammlung auflöste. Weißenborn wurde zu 50 Mk. Geldstrafe eventuell fünf Tagen Gefängnis verurteilt. W. (Dppelrt, 2. Mürz. Die gestrige Mitgliederversa m m l u n g d e r hiesigen Ortsgruppe de s C e n t r a l - B e r e i n s war gut besucht. Rach einigen ge schäftlicheu Mitteililngen erteilte der Vorsitzende, Herr Rechtsanwalt S a l i n g e r, Herrn Rabbiner Dr. G o l d m a n n das Wort zu seinem Vorträge: „Der K a m p f ums Recht — eine sittliche Forder u u g." Im Anschluß an das bekannte Buch des Göttinger Professors v. Jhering beleuchtete der Vortragende die weniger berücksichtigte Frage nach der ethischen Bedeutung des Kampfes um das Recht, zu denr das Individuum in seinem eigenen Interesse wie in dem der Staats idee sittlich verpflichtet sei. Der Verzicht auf ein Recht um des lieben Friedens willen und die Duldung eines Unrechts, das eine Mißachtung der Person