Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 14 (1908)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1908)
- Article
- Vor sieben Jahrzehnten
- Date
- 1908-02-01
- Page
- 129 (sequence 2)
- Language
- German
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oecmijajies. schäfts, auf welches sie Bezug haben, eine gerichtliche Klage nur insofern statt, als sie vor dem persönlichen Richter des Schuldners ausgenommen worden sind. Der Richter ist verpflichtet, die Aufnahme zu versagen, wenn sich bei der jederzeit vorzunehmenden Prüfung des Geschäfts der Verdacht eines Wuchers ergiebt. 3. Die vor Bekanntmachung dieser Order von einer der unter 2 erwähnten Personen an einen Juden ausgestellten Privat-SchuldLekenntnifse müssen binnen drei Monaten nach jener Bekanntmachung dem persönlichen Richter des Schuldners vorgelegt werden; der Richter hat dieselben in ein besonderes fortlaufendes Register einzutragen und die geschehene Eintragung auf der Schuldurkunde unter'Beidrückung des Gerichtssiegels zu vermerken. Unterbleibt diese Vorlegung, so liegt dem Juden, welcher eine Schuldforderung an eine der vorgedachten Personen auf ein früheres Privat-Schuldbekenntniß gründet, der Beweis ob, daß die Ausstellung desselben bereits vor Bekanntmachung der gegenwärtigen Order erfolgt ist. Die Eintragung in das Schuldenregister und der darüber auszufertigende Vermerk geschehen sportel- und stempelfrei. Diese Bestimmungen sind durch die Gesetzsammlung unö die Amtsblätter der Provinz Westphalen bekannt zu machen. Berlin, den 20. September 1836. An Friedrich Wilhelm. das Staatsministerium. Nach der Wiederkehr solcher Verhältnisse scheinen sich unsere agrarischen Zeitgenossen zu sehnen; glücklicherweise läßt sich aber das Rad der Zeit wohl zeitweise hemmen, aber niemals ganz zurückschrauben! * Wir verweisen auf den diesem Hefte beigelegten 8. Jahresbericht des ,,V e r e i n s zur Förderung der Bodenkultur unter de n Juden Deutschlands", der das Interesse unserer Vereinsmitglieder besonders deshalb verdient, weil die leider noch immer bestehende Einschränkung der jüdischen Bevölkerungsminderheit auf wenige Lebensberufe eine stete Quelle des Vorurteils