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Im deutschen Reich · 1908-02-01 · Heft 2 (Februar 1908) · p. 101

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
14 (1908)
Issue
Heft 2 (Februar 1908)
Article
Berlin
Date
1908-02-01
Page
101 (sequence 5)
Language
German
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Korrespondenzen. 101 — Gegen Len Grafen P ü ck l e r - K l e i n - T s ch ir n e, der gegenwärtig in einem Sanatorium bei München wellt, hat nach einer Privatmeldung von dort der Staatsanwalt das Entmündigungsverfahren eingeleitet. — Endlich 1 )( Halle, 16. Januar. Die Söhne eines hier wohnhaften Pferdehändlers, der am 13. Geburtstage seines Sohnes Kurt der hiesigen Synagoge einen kostbaren Vorhang geschenkt hatte, sind einige Jahre nach biefent Fest zum Christentum übergetreten. Der eine, Kurt W., der Jura ftubierte und Referendar wurde, hielt es nach seiner Versetzung nach Torgau an der Zeit, dort sein, Christentum ausfällig dadurch zu betonen, daß er bei jeder Gelegenheit aus die Juden schimpfte. Bei einem offi^ielCcit Essen, an welchem auch Offiziere teilnahmen, hielt der Referendar Kurt W., dessen Eltern noch am Leben sind, eine Anklagerede g e g e n d i e Jude n , die einen ihm gegenübersitzenden christlichen Amtsrichter veram laßte, Herrn Kurt W. darauf anfmerkfauu zu. machen, daß es nicht anständig sei, alte Schlechtigkeiten ans eine Religionsgemeinschaft zu häufen, der man früher angehört und in der man auch noch Verwandte habe. Schließlich verbat sich der Amtsrichter das Geschwätz und die fernere Gesellschaft des Herrn Referendars. Der Schluß der Auseinandersetzung, bei der sich die ganze Gesellschaft aus Seiten des christlichen Amtsrichters befand, war eine Forderung des Referendars an den Amtsrichter. Dieser erklärte aber, von einem Menschen, der sein eigenes Nest beschmutze und sich gegen seine früheren Glaubensgenossen in so unverkennbar böser Absicht ausdrücke, weder eine Forderung anzunehmen, noch ihm in anderer Form Satisfaktion zu geben. Nach einer Mitteilung der „Jüdischen Presse" soll dann die ganze Angelegenheit an das Justizministerium gegangen sein und dessen baldiger Bescheid dahin gelautet haben, daß der Referendar Kurt W. durch sein Benehmen sich der Z u g c - h origfeit z u r Juri st ische n Korporation u n - würdig g e z e i g t h a b e und deshalb aus derselben (wohl aus dem Vorbereitungsdienst?) zu entfernen sei. Nun wäre eigentlich die Geschichte ebenso zu Ende wie die juristische Karriere des Herrn Kurt W. aus Halle. Der Exjude und Exreferendar hat aber in seiner Vaterstadt Halle

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