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Im deutschen Reich · 1907-12-01 · Heft 12 (Dezember 1907) · p. 721

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 12 (Dezember 1907)
Article
Die Begrenzung des schweizerischen Schächtverbotes
Date
1907-12-01
Page
721 (sequence 2)
Language
German
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Vücherschau. 721 genössische Schächtverbot nicht auf Geflügel, wie denn das Verbot den Ausdruck „ViehgaLLrmg" gebrauche. Das Bundesgericht gab Lehrer Fröhlich Recht, da Hühner nicht als „Vieh" gelten. Demgemäß seien in anderen Staaten, wo Schächtverbote bestehen, die Vögel vom Schächtverbot ausgenommen. Ueberall, wo Geflügel ausgestellt sei, könne man sehen, daß der Kopf nicht ganz abgeschnitten sei. Mchtiuden töten das Geflügel gerade so, nie die Juden es schächlen. Im Vergleiche Zur Angelfischerei, Zum Jagen mit kleinem Schrot, dem Hineinwerfen der Krebse in siedendes Wasser u. dgl. könne somit dabei von Tierquälerei nicht gesprochen werden. Die Tierquälerei beim Schächten des Großviehs bestehe aber auch nur in den Vorbereitungshandlungen. Die „Baseler Nachrichten" sagen am Schluffe ihres Berichts über den neuesten Entscheid des Schweizer Bundesgerichts: „Es ist nun letztinstanzlich festgestellt, daß einerseits das Schächten von Geflügel nicht vom Schächtverbot betroffen wird und anderseits, daß darin nicht eine Tierquälerei erblickt werden kann. Wir begrüßen dieses bundesaerichtliche Urteil namentlich auch wegen der darin enthaltenen Kritik des Art. 25 der Bundesverfassung. Daß das Schächtverbot zu einem guten Teil auf dem Boden des Klassenhasses Zustande gekommen ist, läßt sich kaum bestreiten. Umsomehr war Grund vorhanden, bei der Interpretation dieses Artikels dieses Gebiet möglichst unbeachtet Zu lassen und sich rein auf das des Tierschutzes zu begeben. Da ist aber wissenschaftlich nachgewiesen, daß beim Schächtakt nur die präparatorischen Handlungen die Qualifikation der Tierquälereien verdienen, nicht aber der Halsschnitt an sich/" LH Mcherjchan. Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums. Festschrift zur Einweihung des eigenen Heims. Von I. Elbogen und I. Höniger. Studien zur Geschichte des jüdischen Gottesdienstes. Von I. Elbogen. Berlin. Mayer u. Müller 1907. Zur Einweihung des eigenen Heims, das die Lehranstalt für die Wissenschaft des Judentums am 22. Oktober d. I. bezog.

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