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Im deutschen Reich · 1907-11-01 · Heft 11 (November 1907) · p. 659

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 11 (November 1907)
Article
Antisemitische Berichterstattung
Date
1907-11-01
Page
659 (sequence 2)
Language
German
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Bücherschau 659 in der Rheinprovinz geboren, wegen dringenden Verdachtes der Amtsunterschlagung einen Steckbrief erlassend Die Notiz erschien uns so unwahrscheinlich, daß wir es als angezeigt erachteten, in Elberfeld an maßgebender Stelle Erkundigungen einzuziehen. Darauf erhielten wir nachstehende Auskunft: „Der Notar Justizrat Rosenbaum aus Solingen ist vor etwa zwei Jahren nach erheblichen Unterschlagungen flüchtig geworden. Der hinter ihm erlassene Steckbrief scheint in jüngster Zeit deshalb erneuert worden zu sein, weil Rosenbaum in München gesehen worden sein soll. Franz Joseph Rosenbaum ist nicht jüdischen Glaubens, sondern Katholik und hat mit dem Judentum nichts zu tun; er ist auch kaum jüdischer Abstammung. Ich bin selbst aus Solingen gebürtig; dort ist niemals der Gedanke aufgetaucht, Rosenbaum stamme von Juden ab. Seine Konfession ist — wie sich aus den Untersuchungsakten ergibt — in dem Steckbrief nicht angegeben. Dieser ist s. Z. auch in den „Fliegenden Blättern"' veröffentlicht worden. Der Name Rosenbaum kommt übrigens bei Katholiken ziemlich häufig vor." Sollte dies der Schriftstelle des Wiener Antisemiteublattes unbekannt sein? Diese Art von antisemitischen Bienen saugt aus jeder Blume Gift; an einem „Rosenbaum" flattern sie s elbstverständlich erst recht nicht vorüber! LH Mcherfcha«. Wahn, Drama in vier Akten und einem Vorspiel von Jakob Schere!, Verlag von Richard Wöpke, Gotha und Leipzig, 1997. Geheftet Mk. 2,40, gebunden Mk. 3,25. . Dieses Drama, dessen Aufführung s. Z. vom Breslauer Polizeipräsidenten „aus Gründen der öffentlichen Ordnung" verboten wurde, ist jetzt als Buch erschienen. Es ist kaum daran zu zweifeln, daß diese Buchausgabe dauernderes Interesse erregen wird, als aller Wahrscheinlichkeit nach das Drama aus der Bühne erregt hätte. Man hat mit Recht dies Verbot der Ausführung deshalb getadelt, weil man in Breslau keinen Grund hatte, von der Ausführung einer dramatischen Geißelung

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