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Im deutschen Reich · 1907-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1907) · p. 460

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1907)
Article
R. M. in S.
Date
1907-07-01
Page
460 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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460 Im deutschen Reich. glieder des betreffenden Ausschusses von den Vorständen der jüdischen Gemeinde in geeigneter Weise darauf aufmerksam gemacht werden, daß angesehene Mitglieder ihrer Gemeinde sehr geeignet seien, zum Geschworenen- und Schöffendienst herangezogen zu werden und sich durch die Nichtberufung zu diesen Ehrenämtern verletzt fühlen, zumeist Abhilfe geschafft worden ist. Aus einer Gemeinde in Westdeutschland wird uns geschrieben: .Nach unserer Centralvereins-Versammlung wurde ich bei unserem Bürgermeister vorstellig, um ihn darauf aufmerksam zu machen, daß im hiesigen Kreise seit 25 Jahren kein Jude Schöffe oder Geschworener geworden sei. Er gab mir die Zusage, in Zukunft bemüht zu sein, darin Wandel zu schaffen. Zu diesem Schritte hatte ich den Mut, weil ich den Central- Verein hinter mir hatte." Uebrigens sind nicht alle Klagen über Zurücksetzungen bei der Berufung zu Geschworenen berechtigt. Wie die .Neue Hamburger Zeitung" in Uebereinüimmung mit anderen Hamburger Blättern berichtet, führte in der am 27. Mai abgehaltenen Sitzung des .Neuen Bürgervereins von 1848" Herr Lübeck mit beweglichen Worten Klage über die Zurücksetzung der Israeliten: Steuern müßten sie alle bezahlen, aber niemals würden sie in Altona zum Geschworenenamte herangezogen. Rechtsanwalt Dr. Leoi wies diese Klagen mit scharfen Worten zurück. Bevor man derarlige Beschwerden erhebe, solle man sich informieren, In den 7 Jahren, in denen er Anwalt in Altona sei, wären fast in jeder Schwurgerichtsperiode Juden mir ausgelost worben. Nach dem Prozentsatz der jüdischen Bevölkerung im Landgerichtsbezirk Altona wären sogar verhältnismäßig viele Israeliten zum Geschworenen- und Schöffenamt herangezogen worden. Es sei auch zu berücksichtigen, daß die Geschworenen aus dem ganzen Landgerichlsbesirk ausgewählt würden, und daß auf dem doriigen Landgebiet so gut wie gar keine Israeliten wohnen M. G-, Dresden. Der Artikel der .Dresdner Rundschau", vom 25. Mai .Kannte Moies das Schießpulver?" ist zwar nichts weiter als eine Reklame für eine im Verlage von Theodor Jricke in Altona erschienene, von Silvio Gesell verfaßte, ähnlich leiirelie antisemitische Flugschrift, bietet aber dadurch, daß er :ie in dieser Broschüre enthaltenen Beschimpfungen des Alten Testaments wörtlich wiedergibt, selbst hinreichenden Anlaß zu einem 'lrasrechlüchen Vorgehen auf Grund des § 166 des Strafgesetz-

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