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Im deutschen Reich · 1907-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1907) · p. 449

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1907)
Article
Wien
Date
1907-07-01
Page
449 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. m Der Verwaltungsgerichtshof auf Abweisung der von der Gemeinde Wien erhobenen Beschwerde mir der Begründung, daß die Schächtungsvorschrift zu den verbindender: Satzungen' des mosaischen Glaubensbekenntnisses gehöre und die G e mein de Wien zu einem Verbote der rituellen Schächtung nicht berechtigt war. Die Beschwerde der Israelitischen Kultusgemeinde sei durch diese Entscheidung gegenstandslos geworden. Die .Sonn- und Montags-Zeitg." äußert sich über das von dem -Antisemitenhäuptling Ernest Schneider an das „Deutsche Volksblatt" gerichtete Schreiben, in dem er behauptet, der Vorsteher des Wiener Gewerbegenoffenschaftsoerbaades Bergauer habe „in Gegenwart sämtlicher Vorsteher"' erklärt, daß er nie behauptete, Schneider sei in einer Verbandsoersammlung jemals betrunken gewesen". Das liberale Blatt sagt: „Hoffte Schneider vielleicht, Bergauer werde durch gütiges Schweigen diese Lüge unterstützen? Er irrte sich. Der Vorsieher der Gießer-Genoffenschaft zwang das „Deutsche Volksblatt" zum Abdruck ein>;r Erklärung, in der er sagt: „Ich muß hiermit der Wahrheit die Ehre geben und konstatieren, daß ich eine derartige Erklärung in der Versammlung nicht abgegeben habe und auch nie geben kcinn, ich habe vielmehr in dieser Versammlung erklärt, daß ich von dem seinerzeit gemachten Vorwurf nichts zmücknehmen kann." $ Basel, 10. Juni. Dieser Tage fanden hier die Wahlen für das Appellationsgericht statt. Dabei enthielten sich die Sozialdemokraten der Abstimmung; Liberale und Freisinnige Hutten verschiedene Listen ausgestellt, aber auf beiden Listen stand unser Glaubensgenosse, 1)r. P. Wolf, der mit 3756 Stimmen ans der Urne hervorging. l)r. Wolf ist Syndikus der Laogue krueibre äu -Iura und war bis jetzt im Nebenamt Zivilrichter. Er hat sich durch Herausgabe und Kommentierung des Schweiz. Bundesrechtes, das jüngst in zweiter Auflage erschienen i't, in der juristischen Welt einen bedeutenden Namen erworben. Die Basler jüdische Gemeinde, zu deren Vorstand Herr Pr. Wolf einige Zeit gehörte, hat jetzt die Freude, daß eines ihrer Mitglieder zu einem Amte berufen worden ist, das in Basel noch niemals ein Jude inne gehabt hat.

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