Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 388 (sequence 2)
- Language
- German
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888 Iw deutschen Reich. gemeint wird, ist unverständlich —- keine Rede sein kann. Gehen an Sonntagen tatsächlich Hochzeitstelegramme in größerer Zahl ein, so wird hierauf von vornherein bei der Festsetzung des Beamtenbedarfs genügend Rücksicht genommen, wie bereits an größeren Plätzen mit zahlreicher jüdischer Bevölkerung besondere Vorkehrungen getroffen werden zur glatten Abwickelung des Briefwechsels am jüdischen Neujahrsfest. Hiernach ist es eine leere antisemitische Redensart, daß die Beamten schlimmer daran sind als Kommis oder Verkäuferinnen. Außerdem hat jeder, der ein Telegramm an Sonntagen aufgibt und die Gebühren dafür entrichtet, einen Rechtsanspruch darauf, daß das Telegramm auch prompt weiterbefördert wird. Die Verkehrsbeamten haben sich dabei zu vergegenwärtigen, daß sie eben im Interesse dieses Verkehrs und des Publikums beschäftigt werden. Die Post- und Telegraphenoerwaltung hat an christlichen Festtagen, die immer mehr den Charakter von gesetzlichen, interkonfessionellen Ruhetagen nach englischem Vorbild annehmen, ihren gesamten Verkehr auf das dringendste Bedürfnis — vgl. Wegfall der Packet- und Geldbestellung — beschränkt und hiernach das Betriebs- Personal entsprechend bemessen. Zur praktischen Durchführung der wiederholten Resolutionen des Reichstages über die Sonntagsruhe bei der Post gilt es daher für das Publikum als selbstverständliche Voraussetzung, daß man diese Verkehrseinrichtung nur in den Fällen an Sonntagen benutzt, an denen hierzu ein wirkliches Bedürfnis vorliegt (eilige Bestellungen, Krankheitsfälle, Wasser- oder Feuergefahr u. dergl.) Im Interesse der konfessionellen Eintracht ist es deshalb wünschenswert, daß die maßgebenden und einflußreichen Persönlichkeiten in jüdischen Kreisen in diesem Sinne anregend und aufklärend wirken. Daß es jemals gelingen sollte, einen Ausweg hierin dadurch zu schaffen, daß jüdische Postbeamte ihre Festtage feiern und dafür den Dienst ihrer christlichen Mitarbeiter an deren Feiertagen übernehmen, ist für absehbare Zeit wegen der geringen Zahl jüdischer Postbeamten ganz ausgeschlossen. Es ist übrigens nicht die Schuld der Postverwaltung, wenn jüdische Postbeamte bisher nur in ganz geringer Zahl eingestellt worden sind. In den 21 Jahren, die Vers, der Reichspostveryerwaltung bereits angehört, ist noch kein Fall bekannt geworden, in dem sonst geeignete jüdische Bewerber mit offenbaren Scheingründen abgewiesen worden sind, die lediglich mit