Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1907)
- Article
- C. N., Berlin
- Date
- 1907-06-01
- Page
- 379 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 379 „Staatsbürger-Zeitung" vom 7. Mai zu lesen, und dann wurde „die bekannte Sicherheit Anton Herrenfeld's", das „viele Geschick" des Herrn Ernst Groß, die „schöne Erscheinung Grete Rogees" gerühmt, der den Darstellern gezollte reiche Beifall hervorgehoben und schließlich der Direktion Dank gezollt, „die weder Mühe noch Kosten gescheut hat, dem Berliner Publikum Gutes zu bieten". Wenn da die sittenstrengen Leser und Leserinnen der von dem ehemaligen Hofprediger Stöcker begründeten Zeitungen Lust bekommen, sich mit den „Folgen einer Separ6e-Affäre" vertraut zu machenunddasgroßstädtischeNachtleben mitzuleben oder mindestens leben zu lassen, wäre es nicht zürn Verwundern. Wer ist nun der von Nix in der antisemitischen „Deutschen Zeitung" so schön besungene „neue Klabautermann",der umsichtige österreichische jüdische Possendichter Anton Herrnfeld oder seine Lobredner? D. H., Berlin. Bei dem Ausbleiben eines Hefts dieser Monatsschrift bitten wir dies sofort zu melden. Wenn wir dies nur nebenbei und erst nach Monaten erfahren, ist eine Nachlieferung nur noch in seltenen Fällen möglich. C. S., Görlitz. Wir haben bereits im Januarheft des Jahres 1901 dieser Zeitschrift eine Besprechung der 8. Auslage des Werkes „Referat, Votum und Urteil" vom Reichsgerichtsrat a. D. Hermann Daubenspeö veröffentlicht, in welcher unser Vereinsmitglied, Herr Rechtsanwalt Dr. Ernst Auerbach in Frankfurt a./M., gegen die antisemitischen Ausschreitungen, die in diesem ernsten, wissenschaftlichen Zwecken gewidmeten Buche leider enthalten sind, entschieden Verwahrung eingelegt hat. Er sagte dabei: „Das Buch soll eine Vorschule für die hohe und ideale Aufgabe künftiger Richtertätigkeit sein. Herr Daubenspeck hat das zweifelhafte Verdienst, den Antisemitismus offiziell in den juristischen Vorbereitungsdienst eingesührt und dort literaturfähig gemacht zu haben. Daß er es für richtig findet, in den von ihm erfundenen Beispielen den Prozeßparteien und Anwälten nur jüdisch klingende Namen zu geben, wag noch überjehen werden; über Geschmack läßt sich bekanntlich nicht streiten, und jeder wacht diejenigen Witze, die seinen Geisteslagen entsprechen. Ueber das vielleicht erlaubte Maß nicht ganz harmloser Scherze und geistloser Witze geht es aber hinaus, wenn Herr Daubenspeck an anderen Stellen des Buches das angeblich „nicht allzusehr geschärfte Sprachgefühl unserer semitischen Mitbürger" anzurempeln und ihnen zu unterstellen sich erdreistet.