Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1907)
- Article
- X. Frankfurt a. M.
- Date
- 1907-05-01
- Page
- 320 (sequence 2)
- Language
- German
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320 Iw oeutschen Reich. Bescheid erteilen können, Ihre l es erliche Adresse, denn die Unterschrift Ihres Briefes vom 4. April war nicht zu entziff.ru. K. Mainz. Nach den Bestimmungen der Postordnungen vom 11. Juni 1892 und vom 20. März 1900 sind Postsendungen, deren Außenseite oder Inhalt, so weit er offensichtlich ist, geger die Gesetze verstößt, das öffentli.he Wohl oder die Sittlichkeit verletzt, um der Beförderung ausgeschlossen. Außerdem hat an L Februar 1898 im Deutschen Reichstage der damalige Staatssekretär des Reichspostamts die Erklärung abgegeben, das „Postkarten nicht befördert werden dürfen, durch welche sich Bewohner Deutschlands beleidigt fühlen." Ein -.Einzelfall" veranlaßt uns an unsere Mitglieder die Bitte zu richten, sobald Beförderungen von Briefen und Karten mit aafgeklebten antisemitischen Siegelmarken erfolgen, uns sofort davon Kenntnis zu geben, damit das erfolgt, „wozu die bestehenden reglementarischen und gesetzlichen Vor- Schriften eine Handhabe bieten." S. K. Nürnberg. Das in München erscheinende Blatt „Der Grobian" ist wegen des darin enthaltenen empörender Schächtbildes konfisziert worden und der Redakteur hat ein Strafmandat über 100 Mark erhalten- Mcherjcharr. Der Kampf zwischen Judentum und Christentum in den erster drei christlichen Jahrhunderten. Von Ignaz Ziegler, Berlin. M. Poppelauer 1907. Wie in den Kreisen christlicher Theologen seit einigen Jahren die Erforschung der religionsgeschichtlichen Verhältnisse, die zur Entstehung und Ausbreitung des Christentums führten, mit großem Eifer betrieben wird, bemühen sich auch jüdische Gelehrte, mit besonderer Benutzung der nachbiblischen jüdischen Religionsquellen, ihrerseits die damaligen religiösen Bestrebungen im Judentum möglichst objektiv öarzustellen. Es ist eine Ehrenpflicht für uns, die sittliche Bedeutung unserer Religion besonders dann hervorzuheben, wenn von anderer Seite, zur Hebung der Tochierreligion, auf ihre Minderwertigkeit hin-