Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1907-02-01 · Heft 2 (Februar 1907) · p. 129

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 2 (Februar 1907)
Article
Ulm a. D. [Nachricht]
Date
1907-02-01
Page
129 (sequence 1)
Language
German
Belongs to
correspondence
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2316602-2316753-2316756--16085-2337927
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Briefkasten der Redaktion. 129 X Ulm a. 15. Januar. Mit großer Stimmenmehrheit ist hier Dr. Mayer und in Stuttgart Rechtsanwalt Do. Elsaß zum Mitglied des württembergischen Landtags gewählt worden, dem seit der Verleihung des Wahlrechts an die Juden Württembergs i. I. 1862 bisher nur ein Glaubensgenosse, Hofrat Dr. Eduard von Pfeifer-Stuttgart, angehörtc. fjf KriefKasterr der Redaktion. K. M., Berlin. Zur Richtigstellung des Berichts, den der „General-Anzeiger für die Gesamtinteressen des Judentums" vom 13. Jan. d. I. über die Wählerversammlung in Posen brachte, bemerken wir, daß der Vorsitzende jener Versammlung nicht dem Vorstande der Posener Ortsgruppe angehört, geschweige denn ihr Vorsitzender ist. Damit erledigen sich für uns alle an die Notiz geknüpften Anzapfungen. P. G., Berlin. Der Vorfall in der Gesellschaft m. b. H. Hermann Raebel ist uns s. Z. mit der Versicherung mitgeleill worden, daß dem für diese Firma engagierten Herrn I. Braß der für das Versöhnungsfest erbetene Urlaub von Herrn Baumeister Raebel mit der Begründung abgeschlagen wurde, daß das Geschäft ein christliches sei, und daß Braß, wenn er auf den Urlaub nicht verzichte, die Stellung ohne Kündigung verlassen könne. Da das Baugeschäft Hermann Raebel G. m. b. H. auch einen nichtchristlichen Gesellschafter hat, haben wir uns an diesen gewandt, der Herrn Hermann Raebel zu emer schriftlichen Erklärung veranlaßte, in der ausdrücklich gesagt wird: „Da Braß es nicht einmal sür nötig gehalten hat, nach Schluß der Feiertage und obwohl er wußte, daß wir wegen seines Fehlens in Verlegenheit seien, nach dem Bureau zu kommen, waren unsere Geschäftsführer auf Grund dessen und um einen Präzedenzfall zu schossen, übereingekommen, Urlaube sür außergesetzliche Feierrage nicht mehr zu gewähren, umsomehr, als wir Katholiken in unserem Betriebe beschäftigen, die beim Herannahen ihrer Feiertage ebenfalls Anspruch auf Urlaub erheben könnten. Braß hat, als ihm der Urlaub zum Versöhnungsfest aus diesem Grunde verweigert

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.