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Im deutschen Reich · 1907-02-01 · Heft 2 (Februar 1907) · p. 128

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 2 (Februar 1907)
Article
Stuttgart
Date
1907-02-01
Page
128 (sequence 2)
Language
German
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128 Im deutschen Reich hier in-den Straßen verteilt und in die Briefkästen vieler Häuser eingelegt. Der Inhalt dieses Pamphlets ist schon früher in diesen Blättern geschildert worden; es nennt die Juden Zeinen Feind im eignen Land", „Fremdlinge, die sich nicht an der ehrlichen Arbeit beteiligen" und sagt, daß „der Juden Gier nach der Christen Gold und Silber steht". Das sind aber nur einige von den Redeblüten des Flugblatts. Es läuft darauf hinaus, daß „jeder, der sein Geld in jüdische Geschäfte trägt, seinen Nachkommen die Zukunft verbaut" und schließt mit den fettgedruckten Worten „vor allem nichts beim Juden kaufen". Gedruckt wurde das saubere Machwerk in Hamburg und hier verbreitet es, wie ein aufgedruckter Stempel besagt, durch die Geschäftsstelle des deutschsozialen Vereins Stuttgart, Albert Neher, Schreiberstraße 22. Neher ist Expedient der hiesigen Druckerei Stähle und Friedel und ein ganz unbekannter Mensch. Welche Gründe er hat, gegen die jüdischen Kaufleute Stuttgarts mit so schmutzigen Angriffen vorzugehen, ist uns nicht bekannt. Zweifellos ist jedoch, daß eine so bösartige Aufreizung von uns Juden nicht geduldet werden kann, zumal, wenn ein solches Flugblatt, wie es hier der Fall war, vor den Toren zweier Gymnasien an die Schüler verteilt wird. Das muß ja die Jugend vergiften, die noch nicht erkennt, wie hier der Konkurrenzneid mit frömmelnden Phrasen arbeitet. Der Vorsitzende des württ. Landesausschusses unseres Vereins hat sich deshalb im Verein mit einem rechtskundigen Mitglied desselben sofort an das hiesige Stadtvolizeiamt um Abhilfe gewandt und den Bescheid erhalten, daß eine weitere Verbreitung des Flugblatts schon deshalb nicht geduldet werde, weil die Verteilung von Flugblättern auf der Straße ohne vorher eingeholte polizeiliche Erlaubnis gegen die Gesetze verstößt und straffällig ist. Auch wurde uns die Versicherung gegeben, daß eine solche Erlaubnis nicht erteilt werde, wenn der Versuch gemacht werden solle, sie einzuholen. Leider ist es nur schwer möglich, die Urheber solcher Brunnenvergifmng persönlich für den Schaden haftbar zu machen, den sie anrichten. Es wäre aber zu wünschen, das der Württernbergische Bund für Handel und Gewerbe, der sich die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zur Aufgabe gemacht hat, auch einmal gegen diese schmutzige Art von Konkurrenzkampf vorginge und so den Beweis liefern würde, daß er den Mittelstand ohne Unterschied des Glaubens zu schützen gewillt ist.

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