Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1907)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1907-02-01
- Page
- 117 (sequence 3)
- Language
- German
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BereinsnaLrrchten. 117 Kaufmann und Gustav Bretzfelder in dm Vorstand der bereits über 100 Mitglieder Zählenden neuesten Ortsgruppe Oppeln die Herren Rechtsanwalt Saling er, Rabbiner Dr.Väck, Fabrikbesitzer Engel, Proskauer und Kaufmann I. Abraham. Bezüglich der Ortsgruppe Halle sei berichtigend mitgeteilt, daß den Vorstand die Herren Hermann Blumenthal, S. Weiß, Jacob Fackenheiw, Siegm. WUH. Lewin, Jacob Hirsch und Alfred Katz Lüden. Da in dem vorigen Hefte (S. 62) infolge eines Druckfehlers die Namen der in den Vorstand der Ortsgruppe Königsbergs P. gewählten Herren nicht vollständig angegeben waren, feien diese Namen hier wiederholt: Rechtsanwalt Bogusch, Professor Dr. Falkenheim, Chefredakteur der „HarLungschen Ztg." Dr. G. Herzberg, Justizrat E. Holz, Kaufmann Nathan Landsberger, Stadtrat S. Magnus, Bankdirektor George Marx, Oberlandesgerichtsrat Geheimer Justizrat Prof. Br. Mosse, Rabbiner Dr. Vogelstein. -—— In Meyers Kleinem Conversations-Lexikon 7. Auflage hatten wir eine Bemerkung gefunden, die geeignet schien, den Glauben an Ritualmordmärchen in manchen Kreisen wieder aufzufrischen. Wir haben uns deshalb an die zum Bibliographischen Institut gehörige Redaktion des betreffenden Lexikons gewandt und darauf nachstehenden Bescheid erhalten: „Leipzig, den 3. Januar 1907, Verehrlicher Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Berlin SW. 68, Lindenstr. 13, II, Hochgeehrte Herren! Auf Ihr wertes Schreiben vom 28. Dezember 1906 (J.-Nr. 6970) teilen wir Ihnen ganz ergebenst mit, daß die Ritualmärchmgeschichte durch ein Versehen in der Setzerei bei der Korrektur des Artikels Antisemitismus entstanden ist. Es ist das Wort „angeblicher^ vor „Ritualmorde" versehentlich weggefallen. Sie finden in demselben ersten Bande im Artikel „Vlutbeschuldigung" S. 815 den Satz: „in keinem (rc. Falle) war jedoch ein jüdischer Ritualmord nachzuweisen." Sobald wir von der Notiz in der Neuen Freien Presse Kunde erhalten hatten, haben wir sofort eine telegraphische