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Im deutschen Reich · 1907-01-01 · Heft 1 (Januar 1907) · p. 72

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
13 (1907)
Issue
Heft 1 (Januar 1907)
Article
H. N. Berlin
Date
1907-01-01
Page
72 (sequence 2)
Language
German
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72 Im deutschen Reich. der schriftlichen Zusicherung des Herausgebers der Fall sein, dann würde sich der Verein berechtigt erachten, die Verbindung mit Herrn Laudier^ ohne weiteres sofort abzubrechen. Damit hat sich Herr Laudien in einem vom 2. November 1996 datierten Schreiben uii den Vorstand des Vereins der Fachpresse völlig einverstanden erklärt. R. St., Berlin. Die judenfeindlichen Sätze in dem von Adolf von Tiedemann verfaßten Buche „Mit Lord Kitchener gegen den Mahdi" find nicht Ihnen allein aufgefallen. Der Rezensent der „Berliner Morperrpost" berichtete darüber s. Zt.: „Der Ton, in dem der Verfasser zu schreiben beliebt, wird vielleicht nicht jedermann behagen. So heißt es auf Seite 20: „Die Zahl de? Kajütpassagiere hat sich um einige vermehrt, darunter ein junger Handelsbeflissener jener altehrwürdigen Rasse, deren Stammesmerkmale mit kühn geschwungenem GesichLserker und abstehenden Ohren beginnen und mit krummen Beinen und Plattfüßen enden. Der neue Ankömmling trug diese Abzeichen und noch einige andere in so typischer Weise zur Schau, daß ich den Kapitän fragte, warum er schon jetzt den Lotsen für das Rote Meer übergenommen habe. Die schnöde Bemerkung erregte in hohem Grade das Entzücken des jovialen Seemannes; ich stehe hoch in feiner Gunst." — Man wird zugeben, daß ein preußischer Generalstabsoffizier sich unmöglich mit mehr Takt und Geschmack ausdrücken kann. In den englischen und französischen Werken über die Wiedereroberung des Sudans habe ich eine so geistreiche Bemerkung me gefunden." — Daß der Verfasser des besprochenen Buches, der früher Major im Großen Generalstab war, seine Bemerkung selbst als eine „schnöde" bezeichnet, hätte ihn abhalten müssen, damit sein Buch zu verunzieren. Wir hoffen, daß er sich durch eine solche Bemerkung nur die Gunst eines etwas angeheiterten Seemannes erworben hat. M. G., Berlin, lieber den Rechtsstreit zwischen der alten Firma Chr. Adolf Kupserberg LCo. in Mainz und der jüngeren, 11 Jahre alten Firma G. Kupserberg & Co. in Berlin und Hochheim a. M. haben wir kein Urteil, noch weniger über den Unterschied der Marken „Kupferberg-Gold" u. a. m dieser Sekt- Kellereien. Daß aber die ältere Firma nicht durch die Güte und Preiswürdigkeit ihrer Erzeugnisse, sondern durch Strafanträge und dergl. sich der Konkurrenz zu erwehren sucht und

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