Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 13 (1907)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1907)
- Article
- Stuttgart
- Date
- 1907-01-01
- Page
- 70 (sequence 2)
- Language
- German
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7S Im deutschen Reich. stehen. Auch die Frage der Stellung zu den demnächst stattsmdenden württembergischen LandLagswahlen wurde erwogen. Es herrschte Einmütigkeit darüber, daß der Central-Verein keinen Anlaß habe, hierzu Stellung ,zu nehmen. — Zum Schluß wurden noch die Anregungen einzelner Herren Delegierten besprochen: insbesondere fand die von Herrn Hausmeister-Stuttgart gewünschte regelmäßige Berichterstattung über die jüdischen Verhältnisse im Auslands in der Vereinszeitschrift allgemeinen Beifall. — Die Sitzung dauerte 2l/4 Stunden und verlies zur größten Zufriedenheit: die auswärtigen Herren betonten besonders, daß sie von der Gründung des Landesausschusses eine erhebliche Zunahme des Vereins in Württemberg erwarten. Satzung des Württembergischen Landesausschusses. K 1. Der Landesausschuß bezweckt die Erhaltung und Ausbreitung des Centralvereins in Württemberg, ohne die Selbständigkeit der Ortsgruppen bezw. der Vertrauensmänner und ihren direkten Verkehr mit dem Vorstand zu beeinträchtigen. Er wird sich vorzugsweise mit der Propaganda befassen und in Fragen von spezifisch württembergischem Interesse den Vorstand beraten. §. 2. Der Landesausschuß besteht aus den Vertrauensmännern des Centralvereins an denjenigen württembergischen Orten, welche mindestens Zehn Mitglieder zählen. - Orte mir mehr als 50 Mitgliedern entsenden für je angefangene Fünfzig einen Vertreter in den Landesausschuß. Die Vertrauensmänner des Cemral-Vereins an Orten mit weniger als 10 Mitgliedern haben das Recht, an den Sitzungen des Landesausschusses mit beratender Stimme teilznnehrnen. 3. Die Mitglieder des Landesausschusses könne:: im Behinderungsfall durch andere Vereinsmitglieder desselben Ortes vertreten werden. Der Name des Vertreters muß dem Vorsitzenden des Landesausschusses durch den Zuständigen Vertrauensmann schriftlich mitgereilt werden. § 4. Die Mitglieder des Landesausschusses wählen and ihrer Mitte einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassierer auf die Dauer von 3 Jahren. Diese 3 Herren sollen in Stuttgart wohnhaft sein. 8 5. Der Landesausschuß faßt seine Beschlüsse mir einfacher Stimmenmehrheit, doch ist ein Beschluß nur dann gültig, wenn