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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 723

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Bunzlau
Date
1906-12-01
Page
723 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 723 Auf Ersuchen einzelner Stadtverordneten wurde die Vorlage zu weiterer Klärung der Angelegenheit vom Magistrat bis auf weiteres zurückgezogen. Der Vorstand der hiesigen Spnagogengemeinde richrete an die beiden städtischen Kollegien ein Gesuch, von einem Schächtverbot Abstand nehmen zu wollen, da das Schächten ein durch religiöses Gesetz geheiligter, Jahrtausende alter Brauch sei. Durch zahlreiche Gutachten wurde dabei der Beweis geführt, daß das Schächten nicht nur keine Tierquälerei, sondern eine der schmerzlosesten Schlachtmethoden sei. Der Magistrat veranstaltete daraufhin im Schtachthofe ein Schlachten nach jüdischem Ritus, das nicht zugunsten dieser Schlachtmethode verlief. Daraufhin überwies der Magistrat die Angelegenheit der hiesigen Polizeiverwaltung, die unter Hinweis auf die Paragraphen 5 und 6 des Gesetzes vom 11. März 1850 zur Polizeiverordnung, betr. den Betrieb im Schlachthause Hierselbst, einen Nachtrag verfügte, nach dem das Schlachten nach jüdischem Ritus fortan untersagt ist. Diese Bestimmung ist bereits am 1. November d. I. in Kraft getreten. Die jüdischen Einwohner beabsichtigen, wenn sie nicht auf anderem Wege zu ihrem Recht kommen, das städtische Schlachthaus den antisemitischen Schußmasken-Fanaükern zu überlassen und in einem der benachbarten Dörfer das für den jüdischen Ritus unentbehrliche und für Menschen und Tiere weit minder gefährliche „Schächten" vornehmen zu lassen. □ Myslowitz, 15. November. Auf dem hiesigen alten jüdischen Friedhofe wurden kürzlich 22 Grabdenkmäler umgeworfen und Zertrümmert. Der Kriminalpolizei gelang es, die Urheber des Frevels zu ermitteln, die nun der verdienten Strafe nicht entgehen werden. <+ Posen, 11. November. Vor der hiesigen Strafkammer hatte sich der verantwortliche Redakteur der polnischen satirischen Wochenschrift „Pokraka" W. B. von Rakowski, wegen versuchter Nötigung und groben Unfugs zu verantworten. Die strafbaren Handlungen wurden gefunden in den Nummern 25 und 26 vom 21. Juni bezw. 1. Juli er. in den Rubriken „Von Nah und Fern", in welchen aus den verschiedensten Ortschaften der Provinz Posen Namen und Personen veröffentlicht sind, die bei Deutschen oder Juden kaufen. Der Angeklagte behauptete, die Korrespondenzen feien keine ernstlich gemeinten

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