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Im deutschen Reich · 1906-12-01 · Heft 12 (Dezember 1906) · p. 694

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 12 (Dezember 1906)
Article
Antisemitische Wahrheitsliebe
Date
1906-12-01
Page
694 (sequence 1)
Language
German
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694 Im deutschen Reich. An die Redaktionen der „Staatsbürger-Zeitung" und der „nationalen" Tageszeitung „Das Reich" haben wir am 24. Oktober d. I. gleichlautende Briefe folgenden Inhalts gerichtet: „In der Beilage zur Morgenausgabe Ihrer Zeitschrift vom 18. d. M. haben Sie nachstehende Notiz veröffentlicht: „Stuttgart. Das Schwurgericht verurteilte den neunzehnjährigen jüdischen Gipser David Groß aus Weil im Dorf wegen Vergewaltigung einer achtzigjährigen Frau zu zwei Jahren Gefängnis und den üblichen Zusatzstrafen." Von Zuverlässiger Seite ist uns aus Stuttgart auf Grund von Informationen an amtlicher Stelle berichtet worden, daß der zu 2 Jahren Zuchthaus und 5 Jahren Ehrenrechtsverlust verurteilte David Groß evangelischen Glaubensbekenntnisses ist und einer evangelischen Familie entstammt, deren lebende Mitglieder zurzeit iw Armenhause zu Weil im Dorf untergebracht find. Die Tatsache, daß alttestamentliche Namen in der protestantischen Bevölkerung Württembergs nichts Seltenes sind, ist Ihnen zweifellos bekannt. Wenn in Ihrer Notiz trotzdem David Groß als „jüdischer" -Gipser bezeichnet ist, glauben wir dies darauf Zurückführen Zu können, daß in den Schwurgerichtsberichten des „Stuttgarter Neuen Tageblattes" vom 16. d. M. und anderer Stuttgarter Blätter übereinstimmend der Verbrecher als der „ledige" Gipser David Groß bezeichnet wird und in Ihrer Druckerei das Wort „ledige" irrtümlich durch „jüdische" ersetzt worden ist. Im Interesse unserer Glaubensgenossen, die durch solche Jrrtümer geschädigt werden, richten wir an Sie das höfliche Ersuchen, die in Ihrer Stuttgarter Notiz enthaltene Angabe der Konfession des p. Groß, die Sie selbst durch Anfrage an zuständiger Stelle als irrtümlich erkennen werden, baldmöglichst zu berichtigen." Die Redaktionen Leider Zeitungen haben bis heute vollauf Zeit gehabt, sich in Stuttgart an amtlicher Stelle zu erkundigen, es aber offenbar nicht der Mühe wert gehalten, ihre falsche Angabe zu berichtigen, und obgleich ihr Verhalten sie leicht dem häßlichen Verdacht einer absichtlichen Fälschung und Verleumdung aussetzen könnte. Wir enthalten uns jeder weiteren Bemerkung und überlassen die Beurteilung solcher Redaktionen allen Unparteiischen.

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