Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 11 (November 1906)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1906-11-01
- Page
- 665 (sequence 4)
- Language
- German
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Korrespondenzen. C65 hiesigen jüdischen Gemeinde hat er säst drei Jahrzehnte hindurch nicht nur als Mitglied der Bau-Kommission und der Armen-Kommission eine hingebende Tätigkeit entfaltet, sondern auch in der Repräsentanten-Versammlung seine Kräfte auf den verschiedensten Gebieten der Gemeinde gewidmet. Er gehörte Zu den Begründern und Förderern des Lehrlingsheims Pankow und anderer segensreich wirkenden Institutionen, die dem treuen Mitarbeiter und Helfer ein dauerndes und ehrendes Andenken sichern. Wir beklagen ferner das Hinscheiden eines Mitbegründers unseres Vereins, des Herrn Louis Sieskind in Berlin, der am 4. Oktober seinem Kollegen in der Repräsentanten-Versammlung, Herrn Jos. Fraenkel, in die Ewigkeit nachgefolgt ist. Während eines Vierteljahrhunderts hat dieser Dahingeschiedene im Ehrendienste der Gemeinde gestanden und insbesondere der Armen- Kommission seine Kraft gewidmet. Dem treuen Mitgliede, das für unsere Bestrebungen stets ein reges Interesse bekundete, ist auch in unserer Mitte ein ehrendes Andenken gesichert. Die Herren Rechtsanwälte Harry Priester und Dr. Brodnih in Berlin überwiesen uns aus einer Streitsache, die zum Vergleich führte, 33 Mark, worüber dankend quittiert wird. Der Vorstand des Central-Vereins. Korrespondenzen. □ Berlin, 20. Oktober. Die kirchenrechtliche Stellung der Juden in Preußen ist seit jeher eine unklare. Das Preußische Allgemeine Landrecht unterscheidet Teil stl Tit. 11 ausdrücklich aufgenommene (§ 17) von geduldeten Kirchengesellschaften (§ 20). Diese Unterscheidung war aber schon bei Erlaß des Landrechts keine erschöpfende, da Z. B. Herrenhuter und Böhmische Brüder weitergehende Rechte als bloß geduldete Kirchengesellschaften besaßen. Die Verfassungsurkunde verwischte die Grenzen noch weiter. Staatliche Genehmigung Zur Bildung