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Im deutschen Reich · 1906-10-01 · Heft 10 (Oktober 1906) · p. 613

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 10 (Oktober 1906)
Article
C. St., Berlin
Date
1906-10-01
Page
613 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Verwischtes. 813 Gattung der Presse versteht sich zu einer solchen nur, wenn sie durch den § 11 des Reichspreßgesetzes erzwungen werden kann! O. R., Berlin. Wie mitunter Ritualmordgeschichten entstehen, hat kürzlich ein Vorkommnis in Schwientoch- Lowitz gezeigt. Dorthin waren iw Monat August die jüdischen Handelsleute Rechnitz und Klatter aus Polen zu Geschäftszwecken gekommen. Rechnitz hatte seine beiden Knaben mitgebracht, die unterwegs in Streit gerieten, der in eine Prügelei ausartete. Der Vater trat dazwischen und strafte die Knaben ab, die deshalb zu weinen begannen. In der dichten Volksmenge, die sich im Nu um die Handelsleute gebildet hatte, verbreitete sich sofort die Kunde, die zwei Knaben seien christlicher Herkunft und von den Juden geraubt worden, um abgeschlachtet zu werden. Der Pöbel fiel über die beiden Männer her, mißhandelte sie in überaus roher Weise und schleppte sie zu dem Gendarmerie-Wachtmeister Skolik, der die Menge jedoch sofort auseinandertrieb und den Mißhandelten seinen Schutz angedeihen ließ. Wenn nicht einige besonnene Leute dagewesen wären, die den Pöbel von weiteren Ausschreitungen abgehalten hätten, so wären die Mißhandelten kaum mit dem Leben davongekommen. Verwischtes. Autisenntisnms in Badeorten. Aus Borkum wurde der in Oldenburg erscheinenden „Nordwestdeutschen Zeitung" berichtet: „Der Antisemitismus zeitigt auf Borkum noch immer recht eigenartige Erscheinungen. Ende Juli wurde eines Tages im Licht- und Luftbad ein Badegast, der sich lediglich dadurch unterschied, daß er Zufällig schwarzes, krauses Haar hatte, ohne weiteres von mehreren Personen als Jude bezeichnet und in unglaublichster Weife belästigt. Das bekannte Borkumlied wurde zunächst gepfiffen und dann von der ganzen Gesellschaft gesungen, wobei am Schlüsse mit dem bekannten Refrain: „Der muß hinaus!" die Badehosennummer des betreffenden Badegastes gebrüllt und auf diesen mit Fingern gezeigt wurde. Der Badegast, ein Kaufmann aus Dortmund, konnte durch Beschwerde beim Badewärter nichts erreichen, erst der zu Hülfe geholte Gendarm, dem der

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