Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1906)
- Article
- [Ohne Titel]
- Date
- 1906-07-01
- Page
- 484 (sequence 6)
- Language
- German
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484 Im deutschen Reich. Der Verstorbene hat unserm Verein fast seit der Begründung desselben als Mitglied angehört und seit langen Jahren unsere Vereinssache als Vertrauensmann für Mainz eifrig gefördert. Wir werden dieser treuen Mitarbeit stets dankbar eingedenk bleiben. Auch in diesem Jahre haben uns die Herren Miguel Latz und Arnold Färber (i. F. Miguel Latz ij Hermann, Magdalena, Provinz Sonora, Mexiko) 100 Mark als ihren Jahresbeitrag übersandt. Den treuen Mitgliedern in weiter Ferne besten Dank und herzliche Grüße. eJi KrrefKastsrr der Redaktion. H. N., Berlin. In der Ihnen im Maiheft erteilten Antwort auf Ihren gefälligen Hinweis, die „Jüdische Geschäftskniffe" überschriebene Notiz der von G. Laudien in Leipzig herausgebenen „Internationalen Vereins-Zeitung" betreffend, haben wir uns dahin geäußert: „Die jüdischen Leser der „Internationalen Vereins-Zeitung" werden die fette Ueberschrist „Jüdische Geschäftskniffe", mit der Herr Laudien einen Bericht über eine Schwindelei eines Krakauer Händlers namens Windisch veröffentlichte, kaum übersehen haben. Ob Windisch in Krakau wirklich Jude ist oder nicht, ist dabei gleichgiltig; jedenfalls hatte sein Religionsbekenntnis mit seiner geschäftlichen Praxis nichts zu schaffen." Unsere Voraussetzung hat sich als zutreffend erwiesen. In der am 25. Mai d. Js. abgehaltenen ordentlichen Mitglieder-Verfammlung des Vereins d erF achpresse ist der Beschluß herbeigeführt worden, die Verbindung des Vereins mit Herrn Laudien zu lösen und ihn davon unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Die Redaktion der „Vereins-Zeitung" hatte schon kurz vorher „ihr Bedauern" über das vorgekommene „Versehen" zum Ausdruck gebracht; am 30. Mai aber richtete Herr Laudien ein Schreiben an den Vereinsvorstand, in dem er sein Bedauern nochmals aussprach und anführte, daß der Artikel nur durch ein Versehen und Uebersehen in dieser Fassung erschienen sei. Er bitte deshalb, wenn irgend möglich, den Beschluß rückgängig zu machen. In der ersten Sitzung nach den Ferien wird von dem Verein der Fachpresse ein bezüglicher Antrag zur Abstimmung gebracht werden.