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Im deutschen Reich · 1906-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1906) · p. 408

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1906)
Article
Die jüdischen Freiwilligen im preußischen Heere während der Befreiungskriege 1813/1814
Date
1906-07-01
Page
408 (sequence 2)
Language
German
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408 Im deutschen Reich Auf die jüdischen Freiwilligen des Jahres 1815 werden wir später zurückkommen. Jetzt wollen wir uns ausschließlich mit der Beteiligung der preußischen Juden während der Kriegsjahre 1813 und 1814 beschäftigen. I. Welches war Zur Zeit der Stand der Gesetzgebung in betreff des Kriegsdienstes der Juden? Bis zu dem bekannten Judenedikt vom 11. März 1812 war ihnen der Zutritt zum Heere überhaupt untersagt. Der Artikel 16 dieses Ediktes unterwarf sie den gleichen Verpflichtungen zum Militärdienste, wie die übrige Bevölkerung. Aber damit war im Grunde wenig geändert. Denn grundsätzlich war die gesamte Bewohnerschaft der Residenzen Berlin, Breslau und Potsdam, sowie das ganze höhere Bürgertum, zu dem Beamte, Fabrikanten, Großkausteute usw. gehörten, vom Militärdienste befreit. So blieb die Zahl der Juden, die zu solchem herangezogen werden konnten, sehr gering. Erst die Kabinettsordre vom 9. Februar 1813 hob sämtliche Ausnahmen von der Dienstpflicht im Heere auf. Trotzdem erschien es selbst hochstehenden Beamten ganz seltsam, daß auch die Juden mit dieser Vorschrift gemeint seien. Noch am 1. April 1813 — also sieben Wochen nach der letzterwähnten Kabinettsordre — frug der Staatsrat Lecog bei der kurmärkischen Regierung an, „ob nicht die Jünglinge des jüdischen Glaubens von siebzehn bis vierundzwanzig Jahren mit zur Rekrutierung gezogen werden können?"*) Es ist also nicht zu verwundern, wenn der ungebildete Bestandteil der jüdischen Bevölkerung in den preußischen Provinzen nur langsam den Gedanken einer patriotischen Pflicht des Waffendienstes faßte. Seit mehr denn einem Jahrtausend waren die *) Acta betr. Verhandlungen wegen Organisation der Landwehr, Band 1. Die Antwort der Regierung ist leider nicht erhalten. — Die sämtlichen Akten, auf denen mein Aufsatz beruht, befinden sich im Geheimarchiv des königl. preußischen Kriegsministeriums in Berlin. Ihre Einsicht und Exzerpierung ist mir von Sr. Exzellenz dem Herrn Kriegsminister von Einem gütigst gestattet worden. Den Herren Beamten des Archivs, zumal dem Herrn Geheimen Rechnungsrat Bauch, der mich bei den Nachforschungen auf das wesentlichste unterstützte, spreche ich hiermit meinen ergebensten Dank aus.

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