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Im deutschen Reich · 1906-06-01 · Heft 6 (Juni 1906) · p. 392

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 6 (Juni 1906)
Article
R. St., Bromberg
Date
1906-06-01
Page
392 (sequence 2)
Language
German
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392 Im deutschen Reich. Bodens. Der Familienbesitz ist unveräußerlich und unverlierbar. Denn war ein Familieneigentum wirklich in fremde Hände gekommen, im Halbjahr fiel es wieder an den ursprünglichen Besitzer Zurück. Die Anhäufung besonders großen Reichtums im Lande war nicht möglich, wie aus Jes. 58 und Mich. 22 hervorgeht, Worte, Jne sich scharf gegen den Wucher in Land und Häuser richten. Auch einer allzu großen Verarmung war möglichst vorgebeugt; sie wurde durch das Verbot, Grund und Boden mit Schulden Zu belasten — diesen Hauptübeln unserer Zeit — verhindert. Ebenso atmet die Armen- und Sklavengesetzgebung des Alten Testaments durchaus sozialen Geist, der Arme und Lohnarbeiter als der wirtschaftlich Schwächere soll vor der Bedrückung geschützt werden (all Deuter. 24, 10 — 15); der Tagelohn ist täglich auszuZahlen. Ungerechte Lohnzahlung, die der geleisteten Arbeit nicht entspricht und gerecht wird, ist strafbar (Jer. 22, 13). Jeder Volksgenosse darf, wenn.er Hunger leidet, von jedem Acker, aus jedem Garten nehmen, um seinen Hunger zu stillen. Bei der Ernte gehört die Nachlese den Armen; auch soll das Getreide an den Ecken des Ackers für die Armen stehen bleiben. In jedem 7. Jahre ist alles, was auf dem Acker wächst, Gemeingut des ganzen Volkes. Die Sklaven sind im 7. Jahre freizugeben, wie denn überhaupt das Alte Testament schützende Vorschriften für die Behandlung der Sklaven enthält, mit der Begründung: „Denn er ist dein Bruder". Durch diesen Gedanken der Brüderlichkeit wird der Egoismus scharf Zurückgedrängt, wie ja auch „das Wahre am Sozialismus die Befreiung vom Egoismus und die Sorge für das Gemeinwohl ist." — Daß ein Geistlicher, der diese Anordnungen kennt und schätzt, trotzdem Antisemit sein kann — das ist das wahre Hauptübel unserer Zeit! O. K., Hamburg. Bei der dort abgehaltenen sechsten Hauptversammlung des Deutschen Flottenvereins erklärte Prinz Heinrich, er diene dreißig Jahre in der Marine und könne versichern, daß es dort nie bundesstaatliche und konfessionelle Unterschiede gegeben habe. In der deutschen Marine dienen auch Juden, von denen, wenn wir recht unterrichtet sind, doch manche erfahren haben, daß dieses Fürstenwort wohl siir Protestanten und Katholiken zutrifft, daß aber leider selbst der tüchtigste jüdische Seemann kaum darauf rechnen kann, von allen Vorgesetzten vorurteilslos beurteilt zu werden.

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