Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 6 (Juni 1906)
- Article
- Konstanz a. Bodensee
- Date
- 1906-06-01
- Page
- 386 (sequence 2)
- Language
- German
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386 Im deutschen Reich. zu verbreiten: „Anfangs Mai d. I. wurde zirka um 2 Uhr Erna Spiegel von Lindau, sieben Jahre alt, tot im Klosett am Hafen von Lindau aufgefunden. Die Leiche war noch warm und kunstgerecht ausgeschnitten. Kein Blut war zu finden und die Milz war entfernt worden. Der Kopf des Kindes lag im Klosett. Verschiedene Verhaftungen wurden vorgenommen, doch der Täter war nicht auszufinden. Endlich am 19. Mai wurde der Täter — ein Jude — in Vellingen (Baden) verhaftet und am Montag den 21. Mai in Lindau vor das dortige Gericht gebracht. Das Volk redet von Ritualmord; die Gerichtsuntersuchung wird in diese dunkle Affäre Licht bringen. Der Vater der kleinen Erna Spiegel besitzt in Lindau ein großes Kleidergeschäft und ist ebenfalls Jude. Dieser Umstand wird jedoch vom Gros der Leute als nicht besonders wichtig angesehen, sie sagen nämlich, der Täter war möglicherweise nicht in Kenntnis der Tatsache, daß sein Opfer eine Jüdin gewesen war. Demnach spreche dieses Argument nicht gegen die Annahme, der mysteriöse Mord sei einem Ritualmorö ähnliche. — Für die Unrichtigkeit des „Reichspost"-Berichts zeugt schon der Umstand, daß das Kind des Lindauer Kaufmanns Max Spiegel nicht im Mai, sondern am 26. April ermordet wurde, ferner daß nach den übereinstimmenden Berichten des „Lindauer Tageblatts", der „Konstanzer Zeitung" und der „Konstanzer Abendzeitung" die in Gegenwart des Staatsanwalts Wolf von dem Landgerichtsarzt Dr. Riegel und Bezirksamt Dr. Greßl vorgenommene Obduktion einen Lustmord ergeben hat. Ferner ergab sich, daß der Mörder sein Opfer so gefaßt hatte, daß das Blut sich direkt in die Abortschüssel ergoß und nur wenige Spuren hinterlassen konnte. Daß am 19. Mai ein Jude in Vellingen in Baden als Täter verhaftet und am 21. Mai in Lindau vor Gericht gebracht wurde, ist vollständig erfunden. Alle behördlichen Bemühungen, den Mörder zu ermitteln, sind bisher erfolglos geblieben, obgleich die städtischen Kollegien in Lindau für Ermittlung des Mörders eine Belohnung von 300 Mark und die Angehörigen des Kindes eine solche von 200 Mark ausgesetzt haben, auch die Gewährung einer Belohnung aus Staatsmitteln bis zu 500 Mark beantragt worden ist. Vom Polizeikommando Solothurn wurde nach Lindau berichtet, daß dort am Sonntag den 13. August 1905, nachmittags Zwischen 2 und 5 Uhr, ein ähnliches Verbrechen an