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Im deutschen Reich · 1906-06-01 · Heft 6 (Juni 1906) · p. 382

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
12 (1906)
Issue
Heft 6 (Juni 1906)
Article
Pyritz
Date
1906-06-01
Page
382 (sequence 2)
Language
German
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882 Zm deutschen Reich. Urteils wird gesagt: „Es könne sich nur um eine Freiheitsstrafe handeln, auch wenn als mildernd in Betracht gezogen werde, daß der Angeklagte die Artikel nicht selbst geschrieben, sondern nur übernommen habe. Darum habe der Gerichtshof auf eine Strafe von einem Monat Gefängnis und Publikationsbefugnis im „Mittelstand" und in der „Deutschen HochwachL" erkannt." Die Verhandlung gegen den ebenfalls angeklagten Redakteur der „Deutschen Hochwacht" mußte wegen Erkrankung des Herrn Thomas Hütte verschoben werden. ± Rastenburg, 2. Juni. Wie die jetzige starke Betonung der Konfessionalitüt die Verschärfung der konfessionellen Gegensätze unter den Schülern fördert. Zeigt nachstehender Bericht der „Oletzkoer Zeitung": „Das Turnkränzchen an der Rastenburger König!. Herzog Albrechtsschule hat einem jüdischen Schüler, der sich seit l1/2 Jahren in der Jugendriege des vor zwei Jahren gegründeten Turnkränzchens befindet, die Ausnahme als Mitglied in das Kränzchen verweigert, und Zwar mit der Begründung, daß jüdische Schüler nicht ausgenommen werden. Ob dies im Sinne des Begründers des Turnkränzchens, des verstorbenen Gymnafialdirektors v. Kobelinski, gehandelt ist, dessen Ziel war, allen Schülern des Gymnasiums Gelegenheit zu geben,. durch gymnastische Hebungen ihren Körper zu stählen und sie dadurch zu tüchtigen Männern fürs Vaterland zu erziehen, wollen wir sehr chezweifeln." Was sagt denn die Zuständige Behörde zu diesem Unfug? < Danzig, 10. Juni. Oladf) einer von der in Königsberg erscheinenden sozialdemokratischen Zeitung vor einigen Wochen gebrachten Notiz sollte ein flüchtiger russischer Krüppel von dem Vorsitzenden „des Danziger Hilfskomitees", Herrn M. Kadisch, dringend eine Unterstützung erbeten, diese aber nicht erhalten haben, weil er weder einen russischen Paß noch eine andere von der russischen Polizei ausgestellte Legitimation aufweisen konnte. Auch von einem andern Mitglied desselben Hilfskomitees, Herrn Rechtsanwalt Behrendt, sollte der Unglückliche aus demselben Grunde abgewiesen worden sein. Diese von mehreren andern Blättern, auch von einigen jüdischen Zeitschriften, übernommene Notiz hat sich nach den von uns angestellten Ermittelungen als unwahr erwiesen. E s g i ü t inDanzig gar kein Hilfst o m i t e e

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