Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 4 (April 1906)
- Article
- M. K. Hamburg
- Date
- 1906-04-01
- Page
- 273 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Briefkasten der Redaktion. 273 Hebräer untersagt, deutsche Mädchen in seine Dienste zu nehmen. Die Auffassung des Orientalen über Sittlichkeitsbegriffe ist nun einmal so weit abweichend von der deutschen, daß diese Forderung früher oder später gestellt werden muß". — Es war uns sofort klar, daß der verliebte Theateragent kein Jude sei, weil sonst die keiner philosemitischen Regungen verdächtigen „Leipziger Neuesten Nachrichten", (das Organ des von Juden abstammenden Rasseantisemiten Di-. Liman) den Herrn „Hw." mit großem Behagen näher bezeichnet hätten. Wir haben sestgestellt, daß der betreffende Herr, dessen Angestellte vom Schöffengericht von der Anklage der Unterschlagung freigesprochen wurde, der durch den Gerichtsarzt als ein Hystero-Neurastheniker bezeichnet worden ist, Johannes Arno Hoffmann heißt, sich nicht Zum Judentum bekennt und seine arische Abstammung wahrscheinlich sicherer Nachweisen kann, als die Hintermänner der „Deutsch-Sozialen Blätter" und der „Leipziger Neuesten Nachrichten", Liebermann von Sonnenberg (geborenin Bielscastruga) und Dr. Paul Liman. Dr. L. Cöln a. Rh. Sie haben ganz Recht; die Rheydter Synagogen-Gemeinde hat in der Schlachthaussache alles getan, was vernünftigerweise von ihr verlangt werden kann. Sie irren aber, wenn Sie glauben, daß ihr in dem Vortrage des Herrn Justizrats Dr. Fuchs, den er auf der Hauptversammlung der Deutschen Juden am 30. Oktober 1906 gehalten hat, ein Vorwurf der Lässigkeit gemacht worden ist. Der Sah, daß in Rheydt durch rechtzeitige Anfechtung der Schlachtordnung von Seiten der dortigen jüdischen Gemeinde etwas verabsäumtwurde,rührtüberhauptnichtvonHerrn Justizrat Dr. Fuchsher, sondern ist ein Zitat aus einer Denkschrift, die Herr Redakteur Klausner dem Kultusminister unterbreitet hat. Auch Redakteur Klausner hat die Gemeinde nicht kritisieren wollen, sondern nur den Mangel einer gesetzlichen Bestimmung beklagt, wonach die verantwortlichen Gutachter oder Ratgeber hätten gehört werden müssen. Wer die Akten kennt, die in dieser Sache Zusammengeschrieben sind, wird der Synagogen-Gemeinde Zu Rheydt am allerwenigsten den Vorwurf der Lässigkeit machen. Sie hat, wie gesagt, getan, was zu tun war. D. P., Cöln. Herr Gerichtsassessor A. Gans in Dortmund, der, wie von dort dem „Israelitischen Familienblatt" mitgeteilt wurde, nach verhältnismäßig kurzer Wariezeit Zum Amtsrichter in Gelsenkirchen ernannt wurde, ist unser Vereinsmitglied.