Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 12 (1906)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1906)
- Article
- München
- Date
- 1906-02-01
- Page
- 111 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 111 Tageblatt": „Am 4. Juli v. Js. nachts 11 Uhr ging der Kaufmann Lehmann an einer Gruppe norddeutscher Studenten vorüber, von denen einer ihm auf seine jüdische Abstammung bezügliche Schmähworte Zuries, die er sich verbat. In dem Augenblick versetzte ihm einer der „Herren" mit der Hand und dem Spazierstock einen kräftigen Schlag ins Gesicht. Lehmann erstattete gegen den Betreffenden, den cand. med. Wilhelm Westerhoff, einen Rheinländer, Anzeige wegen Körperverletzung. Das Schöffengericht verurteilte den Beklagten zu 100 Mark Geldstrafe eventuell 20 Tagen Gefängnis." ± Regensburg, 10. Februar. In dem „Regensburger Anzeiger" erklärt der königliche Bezirkstierarzt Bauer: „In meinem im Tierschutzvereine gehaltenen Vorträge habe ich geäußert: „Tierquälereien bei Schlachtungen kommen in Städten mit öffentlichen Schlachthäusern wohl selten vor. Auf dem Lande wird aber namentlich beim Schlachten des Kleinviehs noch sehr viel gefehlt. Es muß mit Nachdruck darauf bestanden werden, daß der Blutentziehung die Betäubung vorausgehe" . . . Die Schachtfrage berührte ich überhaupt nicht. Persönlich stehe ich auf dem Standpunkte, daß kein besonderer Grund bestehe, das rituelle Schächten zu verbieten, da nachgewiesenermaßen bei geschächteten Tieren sehr bald Bewußtlosigkeit eintritt. Es müssen jedoch polizeiliche Vorrichtungen und Maßregeln angeordnet sein, welche Verletzungen und Tierquälereien beim Niederlegen usw. ausschließen. — Die „Regensburger Zeitung" berichtet: „Der Kriegsgerichtsrat Paul Erhard logierte im Mai vorigen Jahres und speiste in einer Bahnhofs-Restauration: dort wurde er ersucht, am sogen. Juristentisch Platz zu nehmen. In dieser Gesellschaft befand sich auch ein bekannter isrealitischer Kaufmann aus Regensburg, der dem Kriegsgerichtsrat von einem der Herren vorgestellt worden war. Nach Tisch gingen mehrere der Herren ins Cafe „von der Tann", darunter auch Erhard und der betreffende Kaufmann, um sich an einen Tisch zu setzen, an dem Rechtspraktikant Knaus mit Anderen Karten spielte. Erhard und Knaus hatten sich kurz vorher kennen gelernt. Knaus zeigte sich darüber indigniert, daß der israelitische Kaufmann sich in die Gesellschaft eindränge und erklärte, als er abends 6 Uhr aus dem Neupfarrplatz mit Erhard zusammentraf, ihm ganz unvermittelt: „Ganz Regensburg nehme ihm d en V er? eh r mit d e m Iu d e n ü b e l," worauf Erhard erwiderte: