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Im deutschen Reich · 1905-12-01 · Heft 12 (Dezember 1905) · p. 659

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 12 (Dezember 1905)
Article
Pyritz
Date
1905-12-01
Page
659 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 659 schwerde die Zurücknahme des Steckbriefs erreicht habe. Es sei selbstverständlich gewestrt, daß bis zur Eröffnung des Reichstages der Steckbrief und der Haftbefehl zurückgenommen flin mußten, was denn auch in der Sitzung des Landgerichts vom 23. Novembe r der letzten vor der E-Lffnung des Reichstages, ohne irgend welche Einwirkung seitens des Oberstaatsanwalts oder des Justiz- Ministers geschehen sei. Ein tadelnswertes Verhalten sei also an keiner anderen Stelle vorgekommeu, als cm der des Herrn Krösell, der einfach hätte rechtzeitig — die Ladung zum 7. November hat Herr Krösell über 14 Tage vorher erhalten — ein ärztliches Attest rinreichen und etwas früher als einen Tag vor dem 7. November feine n Erholungsurlaub antreten sollen, der ihm schon Ende August, dann am 2. Okwber und zuletzt am 17. Oktober ärztlich verordnet worden war. Der jetzige Redakteur des Krösellst'chen Blattes ..Der Mittelstand", O. Böckler, soll trotzdem beabsichtigen, das Vorgehen der -Behörden gegen Krösell zum Gegenstand einer Interpellation zu machen. Hoffentlich rechnet er aber dabei wenigstens mit einigen bekannten Konservativen im Pyritzer Kreise ab, . die einst dem antisemitischen Kloxiner Pfarrer Zujubelten und ihn Zu einer politischen Größe machten, als er harmlosen Landleuten gegenüber seine angeblichen Talmudstudien auskramte, ihn nach seinem Mißgeschick aber nicht nur fallen ließen, sondern auch unerbittlich befehdeten. Er könnte manchem strebsamen antisemitischen Knappen der in der Regel recht undankbaren antisemitischen Konservativen Zum warnenden Exempel dienen! < Granden), 1. Dezember. Der hier erscheinenden Zeitschrift ./Der Gesellige" wird aus Benrschen berichtet: „Ein eigenartiger Vertrag ist durch Herrn Rechtsanwalt und Notar Krochmann zwischen dem Pastor em. Schulze und dem Kaufmann Siegfried Pick Hierselbst abgeschlossen worden. Danach übernimmt Herr Pick die Verpflichtung, den Pastor nebst Frau zu verpflegen, sämtliche schweren Feld- und sonstigen das Grundstück betreffenden Arbeiten zu Kisten u. s. w. Dafür fällt ihm das Grundstück mit allen Liegenschaften nach dem Tode des Herrn Schulze zu. Der Nießbrauch des Grundstücks, dtssen Wert auf 70 600 M. angegeben wird, bleibt den lSchulzeschen Eheleuten bis zu ihrem Tode. Dieser Vertrag dürste deshalb in weiten Kreisen Aufsehen wegen, weil. Herr Pick Israelit ist. Herr Schulze hat sich seit Jahren vergeblich bemüht, tatkräftige Hilfe, die ihm von Pick zuteil wurde, für sich und seine Frau von christlicher Seite zu gewinnen." -p KomH, 2. Dezember. Bei der kürzlich hier stattgehabten Stadtverordnetenwah! find in der ersten Klaffe dreiZuden, die Herren

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