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Im deutschen Reich · 1905-10-01 · Heft 10 (Oktober 1905) · p. 552

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 10 (Oktober 1905)
Article
G. C., Berlin
Date
1905-10-01
Page
552 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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552 Im deutschen Reich. auch die Angehörigen der anderen Konfessionen durch eine allgemeine Beflaggung der Häuser das Ihrige beitrügen." — So „unerhört" ist die rege Teilnahme der Behörden und der christlichen Bürgerschaft an Synagogen-Einweihungem keineswegs. Schon vor 65 Jahren war eine solche sogar bei der Einweihung der Synagoge in Dresden, (!) spater vielfach in verschiedenen deutschen Städten, und in aüerneufier Zeit wieder in Bielefeld zu verzeichnen. Sie wird wohl auch künftig nirgends fehlen, wo das friedliche Zusammenhalten der gesamten Bürgerschaft auf allen gemeinnützigen Gebieten nicht durch die „unerhörten" Erisäpfel antisemitischer „Handelsstätten " gestört wird. M. St., Breslau. Derartige Vorkommnisse in antisemitischen Kreditinstituten gehören keineswegs zu den Seltenheiten, sondern haben wiederholt die Strafkammern beschäftigt. So wurde u. a. im Mai d. Js. vor der Strafkammer in Wollstein ein Strafprozeß verhandelt. bei dem sich die Anklage wegen Bilanz-Verschleierung gegen den Aufsichtsrat der antisemitischen Volks-, Spar- und Darlehnskasse, einer Gründung des Bauernbundes, richtete. Angeklagt waren die ehemaligen Führer der antisemitischen Bewegung in Wöllstein, Malermeister St ein Horst, früherer Gastwirt und jetziger Ziegeleibesitzer Richter, Kaufmann HermannHeckerund Dachdeckern: erster Pohl. Die Kasse war durch Veruntreuungen des Kassierers der Hauptkasse in Friedeberg stark in Mitleidenschaft gezogen. Als einige Genossen haftbargemacht werden sollten, verweigerten sie die Zahlung, und bei der gerichtlichen Vorprüfung wurde das Kredite festgestellt. Nach einer etwa sechs Monate währenden Voruntersuchung fand die Verhandlung des Prozesses statt, die eine unglaubliche Unkenntnis der Obliegenheiten der Aemter bei den Angeklagten und eine allen geschäftlichen Gepflogenheiten Hohn sprechende Verwaltung ergab. Als Zeuge wurde auch der wegen Unterschlagung zu 4 Jahren Gefängnis verurteilte Verbandskafsierer Kutzer aus Friedeberg aus dem Gefängnisse vorgeführt. Die Angeklagten wurden unter Annahme mildernder Umstände, die durch ihre geschäftliche Unkenntnis begründet wurden, sämtlich nur zu Geldstrafen und in die Prozeßkosten verurteilt. Kaufmann Hecker und Ziegeleibefitzer Richter zu je 100 M., Malermeister Steinhorst zu 60 M., Dachdeckermeister Pohl zu 50 M. Die Prozeßkostcn für die 4 Angeklagten beliefen sich aber ohne die Gebühren des Verteidigers auf ca. 3000 M. Ob die Genossen der Kasse ihre Absicht ausgeführt haben, zivilrechtlich gegen die Angeklagten vorzugehen, entzieht'sich unserer Kenntnis. R. K., Köln. Der in der „Deutsch-evangelischen Korrespondenz des Evangelischen Bundes" veröffentlichte Artikel „Papsttum und

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