Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1905)
- Article
- Leipzig
- Date
- 1905-10-01
- Page
- 548 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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548 Im deutschen Reich. hinderten badischen Landtagsabg. Mampel über seine Tätigkeit im badischen Landtage. ip Wien, 2. Oktober. In dem Heft 8/9 der „Monatsschrift der Oesterreich-Israelitischen Union" wird über den Ausgang des „Jasloer Ritualmord-Prozesses" Nachstehendes mitgeteilt: „Wir haben die Verurteilung der Katharina Tabaks welche die Familie Zimet in Zmigrod fälschlich eines versuchten Ritualmordes beschuldigt hatte, zu dreimonatlichem, mit einem wöchentlichen Fasttage verschärften Emzelarreste als das Ende der Zmigroder „Ritualmord"-Affäre bezeichnet. Wir haben nicht mit den unerforschlichen Wegen der galizischen Justiz gerechnet. Katharina Tabak hatte gegen das erwähnte Urteil des Zmigroder Bezirksgerichtes die Berufung an das Kreisgericht Jaelo erhoben. Vor einem Appellsenate dieses Gerichtshofes fand am 1. September die Berufungsverhandlung statt und bei derselben wurde Katharina Tabak — vollständig freigesprochen! ^lat jnstitia — pereat mundus! Der Gerichtshof motivierte den Freispruch mit der Erklärung, daß er entgegen dem Gutachten der Aerzte (!!!) die Ueberzengung (!) gewonnen habe, daß Katharina Tabak — schwachsinnig sei. Man muß sich dieses Urteil des Jasloer Appellsenates bei Lichte besehen. Als Katharina Tabak ihre verleumderische Beschuldigung gegen die Zmigroder Juden erhob, daß diese sie am Hellen Sonntagmorgen überfallen, in das Haus des Zimet geschleppt und dort Anstalten getroffen hätte, sie abzuschlachten, galt sie dem Zmigroder Bezirksrichter für so wenig schwachsinnig, für so eminent glaubwürdig, daß er auf die von Widersprüchen förmlich getränkte Aussage dieses vierzehnjährigen Mädchens die sofortige Verhaftung der Familie Zimet anordnete. Erst als einwandfreie christliche Zeugen die Tabak als unverschämteLügnerin entlarvten und dem Untersuchungsrichter klar wurde, daß fürdie Verhaftung friedlicher Staatsbürger auch ein haltbarer Grund angegeben werden müffe, wurde die Enthaftung der Familie Zimet verfügt und die Tabak wegen des Verbrechens der Verleumdung in Untersuchung gezogen. Bei dieser Untersuchung haben die Gerichtsärzte die absolute Zurechnungsfähigkeit und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Katharina Tabak konstatiert. Das Gut" achten der Gerichtsärzte pflegt sonst für unsere Richter ein unantastbares Heiligtum zu sein. Das Jasloer Appellgericht setzt sich kühn nicht nur über dieses Gutachten, sondern auch über die Tatsache hinweg, daß die Zmigroder Juden durch die Aussage der Tabak in die äußerste Gefahr gebracht worden waren. Es erklärt das Mädchen für schwachsinnig und daher für strafrechtlich unverantwortlich. Gegen diese Entscheidung gibt es keinen weiteren Rechtsweg. Wir müssen dieselbe ruhig hinnehmen