Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1905)
- Article
- Borkum in - Deutschland!
- Date
- 1905-10-01
- Page
- 521 (sequence 2)
- Language
- German
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Borkum in — Deutschland. 521 rücksichtslos durch. Sie beschimpf und bedroht den „Friedensstörer", die requirierten Gensdarmen sind nicht in der Lage, die Tumultuanten an ihrem gesetzwidrigen Treiben zu hindern, der Logiswnt ersucht unter dem Zwange der bedrohlichen Situation den Mieter, die Wohnung auszugeben, und der Verfolgte räumt eilends das Feld, um sich und seine Habe in Sicherheit zu bringen. Die Germaneninsel ist wieder judenrein! — Wir haben uns längst mit der beschämenden Tatsache abgesunden, daß es zu Beginn des 20. Jahrhunderts im Lande der Dichter und Denker eine stattliche Reihe von Bade- und Kurorten gibt, die den Grundsatz öffentlich verkündigen, daß ihnen jüdischer Besuch nicht willkommen ist. Sei es, daß die dem j udenfeindlichen Zeitgeist folgenden Verwaltungen diese Maßnahme als G schäststrik eingeführt haben— je länger wir uns mit den sozialen Erscheinungen des Antisemitismus befassen, um so häufiger und klarer tritt uns das „Geschäftliche" als Motiv gerade bei den Antisemiten entgegen, — sei es, daß Einzelpersonen aus gleichem Grunde oder einem unüberwindlichen Vorurteil heraus die Juden ächten, wo immer dieser intolerante Standpunkt verkündet wurde, haben ihn unsere Glaubensgenossen, schon aus begreiflichem Egoismus heraus, respektiert. Ja, der Centcal-Verein hat es für seine Pflicht gehalten, die Antisemiten in ihrem Bemühen, einzelne Plätze judenfrei zu erhalten, nachdem einmal dieser Standpunkt proklamiert war, nach Kräften zu unterstützen, indem er alljährlich seinen Mitgliedern eine Lifte derjenigen Orte zugänglich machte, in denen nicht nur die Antisemiten vor der Berührung mit Juden geschützt sein wollen, sondern vor allem den Erholung suchenden Glaubensgenossen ein Zusammentreffen mit Antisemiten erspart bleibt. So ging alles „schiedlich-friedlich". Es scheint aber, als ob die Antisemiten aus diesem stillschweigenden Uebereinkommen ein Recht sestlegen wollen, und so z. B. in Borkum ein Gebiet sehen, das zu betreten kein Jude wagen darf. Da Unkenntnis vor dem „Gesetz" nicht schützt, so ist ein Jude, der Borkam ohne Kenntnis des von den Antisemiten ausgestellten „Gesetzes" betritt, vogelsrei. Diese Logik wag in Pücklerköpfen begreiflich sein. In einem Rechisftaate aber, dessen Sitte und Ordnung auf Verfassung und Gesetz beruht, wird die Regierung das Gesetzemachen den dazu berufenen Faktoren Vorbehalten wollen und dafür Sorge zu tragen haben, daß alle Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens, wo immer in Deutschland es sei, den Schutz der Gesetze genießen. So einfach und selbstverständlich dieser Rechtsgrundsatz ist, in antisemitischen Hirnen malt sich die Welt nun einmal anders. Wie groß die Verwirrung der