Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 9 (September 1905)
- Article
- Königsberg
- Date
- 1905-09-01
- Page
- 489 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 489 Aufnahme jüdischer Mitglieder sich nicht gefallen lassen wollten. Tatsächlich aber war bereits seit einiger Zeit in allen Vereinen das Prinzip der Nichtaufnahme von Juden durchgeführt worden. Trotzdem brachten vereinzelte Vereine den Antrag auf Revision des Verbandsöeschlusses ein und schlugen Resolutionen vor, welche jene schroffe Stellungnahme modifizieren und den jüdischen Alten Herren das Verbleiben in dem Verband ermöglichen sollten. Diese Anträge wurden jedoch auf einem weiteren Verbandstage von der antisemitischen Majorität zu Falle gebracht. Der Königsberger Akademisch- Medizinische Verein ist daraufhin, um den berechtigten Empfindungen seiner jüdischen Alten Herren Rechnung zu tragen, aus dem Goslarer Verband ausgetreten. Ob der antisemitische Verbandsbeschluß noch weitere Konsequenzen ähnlicher Art nach fich Ziehen wird, bleibt abzuwarten. -f Frankfurt a. M., 1. September. Jnbezug auf die Verwendung bei Vertretungen und die Anstellung von jüdischen Lehrerinnen an Volks- und Mittelschulen zu Frankfurt a. M. wird folgendes berichtet: „Angestellt kann eine jüdische Lehrerin erst dann werden, wenn an einer Schule der Prozentsatz der jüdischen Schüler auf 5 gestiegen und dadurch die Erteilung einer Anzahl von israelitischen R-ligionsstunden notwendig geworden ist. Steübrigen Zu 24 fehlenden Stunden dürfen dann auf irgend eine Art ausgefüllt werden, bestehen aber meist aus technischen Stunden, wie Turnen, Singen, Handarbeit, Zeichnen und Schreiben. Einzelfälle derart sind folgende: a) In der Schule X soll eine jüdische Lehrkraft angestellt werden. Sie wird von einer höheren Schule berufen, an der sie lange hilfsweise tätig war. Sie erhält ihren Stundenplan, bestehend aus Stunden in Religion und technischen Fächern. Sie kommt am ersten Schultag in die Schule und bekommt den Bescheid, daß man sie nicht verwenden könne, da die Bestätigung ihrer Anstellung seitens der Regierung bis dahin ausgeblieben sei. Sie geht zurück an die böhere Schule und wird dort später angestellt. Jndeffen bleibt die Stelle in der Schule von einer nichtjüdischen Hilfskraft besetzt, bis nach 2‘/2 Jahren (Ostern 1905) eine andere jüdische Lehrerin dort mit ähnlichem Stundenplan angestellt wird, b) In der Mittelschule Y tft eine jüdische Lehrerin als Religions- und Klassenlehrerin vertretungsweise tätig. Sie soll angestellt werden. Die Regierung bestätigt aber die Anstellung nur unter der Bedingung, daß die besagte Lehrerin, eine anerkannt tüchtige Kraft, nicht in Geschichte und Deutsch unterrichtet, c) Bei kürzeren oder längeren Vertretungen, zu denen sich alle Schulamtsbewerberinnen gleichmäßig melden, werden Jüdinnen