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Im deutschen Reich · 1905-05-01 · Heft 5 (Mai 1905) · p. 308

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 5 (Mai 1905)
Article
A. M., Breslau
Date
1905-05-01
Page
308 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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308 Im deutschen Reich. A. 50t., Breslau, lieber die „Hammerstein-Ausgrabungen" von Hans Leuß kann man mit Stillschweigen hinweggehen. Wenn Herr Leuß früher Vorträge über „Die Juden, die Verderber der Staaten und der Völker" gehalten hat, so zeigt seine Schrift,' ohne daß er dies beabsichtigt, wo die Verderber zu suchen sind. Die „Voff. Ztg." sagt aber ganz richtig: „Abgesehen von ein paar Briefen, deren Veröffentlichung mindestens anfechtbar erscheint, enthält das Buch wenig Neues, wenig von Belang, dagegen recht viel Unrichtiges, Schiefes und Verzerrtes, das auch dort nicht richtig und schön wird, wo es sich gegen die Konservativen richten soll." D. R., Wiesbaden. Wir können nicht nachprüfen, ob die Zahl der bei der russischen Rekrutierung zum Militärdienst verpflichteten Juden und die Zahl derer, die der Gestellung keine Folge leisteten, richtig angegeben ist oder nicht; das aber ist klar, daß es ein antisemitischer Trick ist, die Gesamtzahl der letzteren als Deserteure zu bezeichnen. Die Erwerbsverhältnisse und die Rechtslage der russischen Juden sind so trauriger Art, daß, wer nur irgend kann, in jungen Jahren das „heilige Rußland", verläßt, um als Auswanderer in einem fremden Lande wenigstens nicht der Gefahr ausgesetzt zu sein, unter den Augen der behördlichen Organe vom Pöbel massakriert zu werden, oder, aus dem japanischen Kriege als Krüppel heimkehrend. als Bettler zu verkümmern. Deshalb wandern die jungen russischen Juden massenhaft aus und fehlen bei der Rekrutenaushebung, bei der aber auch jetzt unzählige Christen vergebens gesucht werden, die aus ähnlichen Gründen den russischen Staub von den Füßen geschüttelt haben. O. K. Kassel. Daß die indem „Judenpresse und Mittelstand" überschriebenen Artikel der „Deutsch-Sozialen Blätter" vom 29. April enthaltene echt antisemitische Kritik des freisprechenden Urteils in der Sache der Uhrmacher-Innung gegen die Hofbuchdrucker Gebrüder Gotthelfft unrichtig bezw. tendenziös zugespitzt sein müsse, wird sich in der Berufungsinstanz zweifellos Herausstellen. Wir werden in dieser Ueberzeugung bestärkt durch nachstehende, das Kasseler Tageblatt betreffende Berichtigung des in Hannover erscheinenden Fachblattes „Der Zeitungsverlag": „Aus einer Zuschrift des Verlegers erfahren wir jetzt, daß der Zeitungsbericht, den wir übernommen hatten, die Urteilsbegründung unrichtig wiedergab. Das Gericht erklärte zunächst die Handwerkskammer als gar nicht berechtigt zur Stellung des erforderlichen Strafantrags, weil sie nicht zu den im § 1 des Gesetzes vom 27. Mai 1896 erwähnten Verbänden gehöre. Aber auch abgesehen davon, hat das

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