Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 3 (März 1905)
- Article
- G. R., Berlin
- Date
- 1905-03-01
- Page
- 182 (sequence 1)
- Language
- German
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182 Zm deutschen Reich. Briefkasten ^er Redaktion. G. R., Berlin. In der „Hull-Kommifsion" hat der russische Botschaftssekretär Mandelstamm eine sehr einflußreiche Tätigkeit entwickelt, die der russenfreundlichen „Staatsbürger-Ztg." so sehr imponierte, daß sie gar nicht daraus kam, der etwaigen Verwandtschaft dieses Beamten des Zarenreiches mit den Genossen Silberfarbs nachzuforschen. L. L., Berli«. Im vorigen Jahrgang dieser Zeitschrift S. 501 erteilten wir Ihnen nachstehende Antwort: „In dem am 26. Juli v. I. datierten Berichte der „Staatsbürger-Zeitung" über die Verurteilung des Bäckermeisters Emanuel Hirschberg in der Zinzendorferstraße wegen Vergehens gegen das Nahrungsmittelgesetz und gegen die Gewerbeordnung hat das Antisemitenblatt durch Einschaltung eines Fragezeichens hinter dem Namen Hirschberg die Annahme zu verbreiten gesucht, daß einem Juden „Unsauberkeiten in der Bäckerei" nachgewiesen seien. Wir haben aber durch Nachftagen festgestellt, daß Herr Hirschberg nicht Jude ist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch nicht von Juden abstammt. Wenn die „Staatsbürger-Zeitung" nicht von dem Ariertum des Genannten überzeugt gewesen wäre, würde sie sich auch nicht mit dem listigen „Fragezeichen" begnügt, sondern flottweg Herrn Hirschberg als „Juden" bezeichnet haben." — Heute ergänzen wir die obige Mitteilung durch den Bericht, daß am 4. März d. I. die Hilfsstrafkammer des Landgerichts I. sich mit dieser Sache befaßte, wobei der Staatsanwalt selbst die Freisprechung beantragte, auf welche das Gericht auch erkannte, da die Beschuldigungen gegen den Angeklagten in keiner Weife erwiesen seien. Nun schreibt die „Staatsbürger-Zeitung" — diesmal natürlich ohne Einschaltung eines Fragezeichens — mit tiefsittlicher Emphase: „Wieder einmal ist nachgewiesen, daß die seinerzeit erhobenen Vorwürfe gegen Berliner Bäckermeister auf mehr oder weniger bewußt unwahren Angaben der Denunzianten beruhten." Wäre eine Verurteilung erfolgt, dann hätte der Setzer in der „Handelsstätte" aber wieder das „Fragezeichen" herauslangen müssen — das ist keine Frage! O. L., Berlin. Bekanntlich erwiesen sich die kürzlich über einen angeblichen Lustmord in der Jungfernhaide verbreiteten Gerüchte als grundlos, was der „Staatsbürger-Zeitung" den Anlaß zu nachstehender moralischer Betrachtung bot: „Tatsache ist lediglich, daß sich das siebenjährige Lieschen Dietrich, die Tochter eines Kutschers in der Stromstraße, mehrere Stunden herumgetrieben