Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Das Schulunterhaltungsgesetz und die preußischen Bürger jüdischen Glaubens [Rezension]
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 122 (sequence 2)
- Language
- German
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122 Im deutschen Reich. gegen alle Uebergnsfe und Anmaßungen der Kirche; Kampf ge jeden, der statt des inneren Wertes und der Tüchtigkeit die Religio: zugehörigkeit als Hauptmerkmal eines Menschen betrachtet wissen toi und damit eine verhängnisvolle Spaltung und Gehässigkeit in unfe. Volk hineintragen hilft, dieselbe Spaltung und Gehässigkeit, die vor 300 Jahren den ZOjähügen Religionskrieg herausbeschworen, die in der jüngsten Vergangenheit uns ein Könitz und ein KischineN beschert haben. — Die großen pädagogischen Lehrervereinigungen haben durchweg in ihrer Stellungnahme zu dem Schulantrag sich für Simultanschulen ausgesprochen. Nun hat unlängst auch der Verbaut jüdischer Lehrervereine seinen Standpunkt in dieser Frage präzisier' und nach einem vorzüglichen Referat des Realschuldirektors Dr. Adler die im vorigen Heft dieser Zeitschrift abgedrucktcn Leitsätze angenommen Der gedruckt vorliegende Vortrag unter oben angegebenem Titel Zeichne sich durch strenge Objektivität und meisterhafte Darstellung aus. Mi vollem Rechte bezeichnet Di. Adler als die beste und natürlichste Lösung der schon so lange unser Vaterland bewegenden Schulfrage die Durchführung der allgemeinen Staatsschule, die allen Kindern ohne Unterschied der Religion zugänglich wäre, an der Lehrer aller Religionen unterrichteten, und in der eine Trennung der Kinder nur iw Religiom unterrichte stattfände, den jede Partei von dem derselben angehörenden Lehrer zu gleicher Zeit und in gleichem Umfange erhalten würde. Diese Schulform gehört fraglos der Zukunft. Unter den auger blicklichen Verhältniffen jedoch wird den Schulen in Preußen ftaa licherseits, was als ein Unding erscheinen muß, ein konfessionel Charakter zugesprochen. In Folgerichtigkeit dieser Sachlage forbe. Dr, Adler mit aller Entschiedenheit, daß auch den jüdischen Schul, die vollen Rechte eingeräumt und sie nicht — wie bisher -— zu Asche brodeln herabgewürdigt werden. Es bedeutet gar keine übertrieben Humanität, nur einen Akt ausgleichender Gerechtigkeit, wenn nach d . Verfassers Ansicht, das bevorstehende Gesetz auch der jüdische Religionsgemeinschaft, da, wo keine öffentlichen jüdischen Volksschule; bestehen, das Recht aus jüdischen Religionsunterricht aus Kosten der öffentlich - rechtlichen Träger der Schullast zuspricht. Die Bekenner der jüdischen Religion waren stets von einem unverwüstlichen Optimismus durchdrungen, in den leidensreichsten Zeiten haben sie nie die Hoffnung aus eine schönere Zukunft aus den Herzen und den Augen verloren; mögen wir auch fernerhin in dem Gedanken an die fortschreitende Entwicklung des Menschengeschlecht und die Besseraestaltung gesellschaftlicher Einrichtungen treu ausharren. Der Sieg ist unser. M. Sp.