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Im deutschen Reich · 1905-02-01 · Heft 2 (Februar 1905) · p. 113

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 2 (Februar 1905)
Article
Einer für Viele
Date
1905-02-01
Page
113 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion. 113 der russischen und nichtrussischen Glaubensgenossen im Zarenreiche es eines Juden unwürdig ist, sich auch nur mittelbar an russischen Finanzoperationen zu beteiligen. Selbst wenn das Anlegen von Geldern in russischen Staatspapieren vom finanziellen Standpunkte aus empfehlenswert wäre, muß ein selbstbewußter, charaktervoller Jude davon absehen, weil es ihm nicht beikommen kann, einen Staat zu unterstützen, der seinen Glaubensgenossen Menschen- und Bürgerrechte vorenthält, sie verfolgt und unterdrückt. Die neue russische Anleihe ist so überraschend gekommen, daß die Geschäftswelt kaum Zeit zur genügenden Erwägung hatte, ob das Zarenreich noch Anspruch aus das Vertrauen auswärtiger Finanzmänner habe, welches es früher in hohem Maße genoß. Auf die Judenhetze in Süd-Rußland ist aber inzwischen die Justiz-Tragikomödie in Kischinew und Homel gefolgt, auf die astatische Expansions-Politik der Fall von Port Arthur, auf die Mißwirtschaft der Satrapen und die Korruption der Beamtenwelt, das Blutbad in Petersburg und die Militärdiktatur. Wenn der Satz noch gilt „Justitia fundamentum regnorum", kann man zu dem russischen Staat kaum noch rechtes Vertrauen haben. Wer die Werte eines Staates erwirbt, in dem die brutale Gewalt herrscht und eine wehrlose Bevölkerungs - Minderheit geknechtet oder zur Auswanderung gezwungen wird, der mißachtet das moralische Element im Staatsleben und verkennt, daß in diesem die einzige zuverlässige Bürgschaft für deffen Sicherheit beruht. Aus finanzielle Erwägungen darf es hierbei nicht ankommen. Das sittliche Moment ist entscheidend. Leider hat sich dies, wie wir des öfteren sestzustellen Gelegenheit hatten, ein großer Teil derJuden nicht genügend klar gemacht. Ob, wenn die Juden sich von russischen Werten zurückhalten, Andere sich finden, welche die Werte erwerben, ist für den selbstbewußten Juden gleichgiltig. Daß das sittliche Moment aber bei dieser Sache noch weit beachtlicher als das geschäftliche ist, kann nicht bezweifelt werden. Als diese Gedanken in der letzten Hamburger Central-Vereins- Versammlung von dem Vortragenden, Herrn Rechtsanwalt vr. Brodnitz-Berlin, mit Wärme betont wurden, zollte das zahlreiche, ganz tüchtige Kaufleute umfassende Auditorium stürmischen Beifall und gab dadurch Zeugnis davon, daß bei deutschen Juden der Grundsatz „Geschäft ist Geschäft!" keine Bedeutung hat! P. S., Berlin. „Das Pentagramma macht ihm Pein!", nämlich Herrn Bruhn, denn schon jetzt zetert sein edles Blatt darüber, daß die bevorstehende Schillerfeser ohne seine Erlaubnis, Mitarbeit und ohne Eintrittsgelder stattfinden soll, die in die Parteikaffe des Anti-

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