Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1905)
- Article
- Karlsruhe i. B.
- Date
- 1905-02-01
- Page
- 105 (sequence 2)
- Language
- German
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kllnejpondenzen. 105 fernen, hatte er die Bezeichnung „Judenfreies Haus" anbringen lassen. Auch diese Aufschrift wurde als beleidigend erachtet; eine bei dem Ministerium angebrachte Beschwerde des Oberrats der Israeliten in Karlsruhe hatte zur Folge, daß der Wirt aufgefordert wurde, auch diese antisemitische Kundgebung zu entfernen. Der Prozeß, der gegen sechs Monate dauerte, ist jetzt zu Ungunsten des Wirtes entschieden worden, der nun die Kosten der Entfernung des Schildes und des verlorenen Prozesses zu bezahlen hat. Die „Kölnische Zeitung' bemerkt zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshoses in Karlsruhe, wonach „die Bezeichnung „judenfreier" oder auch „judenreiner Gasthos" eine Verunglimpfung einer ganzen Klaffe und eine Verächtlichmachung von Angehörigen einer vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaft bedeute" Folgendes: „Die Entscheidung ist eigentlich selbstverständlich. Wenn schon die blinde Bekämpfung alles Jüdischen nur deshalb, weil es eben jüdisch ist, ebenso dumm wie geschmacklos ist, so ist eine derartig beleidigende Form des Kampfes wie die hier in Frage stehende aufs allerschärfste zu verurteilen." — Zu dieser Erkenntnis hat man sich aber in Frankfurt a. M. noch nicht aufgerafft; denn dort gestattet man Herrn Laaß, dem Besitzer des „judenreinen" Kölner Hofes, nicht nur diese Dummheit und Geschmacklosigkeit, sondern man wählt ihn sogar in die Stadtverordnetenschaft. -I- München, 17. Februar. Im vorigen Jahre erhob der Berliner Arzt Dr. Siegmund Lachmann unter Hinweis auf seine 18 jährige Zugehörigkeit zum Heere gegen das Verhalten des Kriegsministers v. Einem Beschwerde bei dem Bezirks-Kommando Berlin, weil antisemitische Abgeordnete bei der Beratung des Militär-Etats am 7. März v. I. im Reichstage die jüdischen Soldaten der Kriegsuntüchtigkeit, Feigheit und Unlust im Heeresdienste bezichtigen konnten, ohne daß diese Angriffe von dem berufensten Vertreter der Armee, dem Kriegsminister, zurückgewiesen wurden. Ein antisemitisches Witzblatt in München, der „Grobian", verhöhnte diese Erklärung des früheren Stabsarztes, der bei derselben Gelegenheit seinen Abschied erbeten hatte, äußerte sich höhnisch über die „zum Platzen gekommene koschere Leberwurst" und fügte hinzu: „Ein jüdischer Frechling weniger in der Armee: daß erzeugt in jeder echten deutschen Brust ein freudigeres Bewußtsein, als wenn es heißen würde, daß ein jüdischer Stabsarzt mehr das deutsche Heer verschandelt." Die deshalb von vr. S. Lachmann gegen den verantwortlichen Redakteur erhobene Beleidigungsklage führte zu der Verurteilung des „Grobian"-Redakteurs zu 50 Mark Geldstrafe oder zehn Tagen Gefängnis. -»-