Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 11 (1905)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1905)
- Article
- D. K., Berlin
- Date
- 1905-01-01
- Page
- 52 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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52 Im deutschen Reichnähme der Mitteilung erteilt. Selbstverständlich ist es dem Rerchstage und natürlich auch den einzelnen Abgecrdneten unbenommen, das Verfahren des Präsidenten im allgemeinen oder, wie es hier geschah, das Glückwunschtelegramm in einigen Ausdruckw'endungen zu beanstanden. Der Präsident hatte keinen Paragraphen der Geschäftsordnung für sich, als er den Abgeordneten Storz an der Kritik des Glückwunschtelegramms zu hindern suchte Die vom Präsidenten beliebte Unterscheidung zwischen einzelnen Abgeordneten und dem Hause trifft auch nicht zu. So liegt doch die Sache nicht, daß ein Abgeordneter erst dann sprechen darf, wenn die Mehrheit des Hauses es ihm gestattet. Er spricht eben auf Grund des Rechts der freien Meinungsäußerung. Es wird notwendig fein, daß der Reichstag an der Hand dieses Falles, um nicht einen Präzedenzfall zu schaffen, eine nachträgliche Klarstellung vornimmt. — Erkläret mir, Graf Oerindur, diesen Zwiespalt der Natur: Recht hat Balleftrem am Morgen, Abends macht der Bruhn ihm Sorgen! G. C«, Berlin. Manche Aeußerungen der Antisemiten erinnern an Goethes Wort: „sie spotten ihrer selbst und wiffen nicht wie!" In dem Neujahrs-Artikel der „Staatsbürger-Zeitung" war zu lesen: „Eine Art Hofgelehrtentum hat sich gebildet, Männer, die allezeit bereit sind, zu beweisen, daß das richtig ist, was in höfischen Kreisen gewünscht wird, und die gierig nach den Auszeichnungen greifen, die ihnen für ihre „Gesinnungstüchtigkeit" verliehen werden. Wie soll eine Wissenschaft Ansehen im Volke und im Auslande haben, wenn der Gelehrte herabsteigt aus der reinen Höhe der Wissenschaft in die schwüle Atmosphäre des Tagesstreites und sich, buhlend um die Gunst der Massen, in den Dienst der Partei stellt und das ParLeidogma als das Ergebnis seines Forschens ausgibt und dafür hinterher noch die Anerkennung regierender Kreise findet!" Meint damit der antisemitische Artikelschreiber etwa den von den Antisemiten als Weisheüsquelle betrachteten Chamberlairr, der ihnen anfangs als „Nimbus-Zerstörer" so willkommen war? A. R., Berlin. Wir halten es immer für ein erfreuliches Zeichen, wenn christliche Bürger öffentlich kundgeben, daß sie sich verletzt fühlen, wenn man sie als Antisemiten bezeichnet. So hat der Rechtsanwalt Mann Hardt in Hamburg kürzlich an die Redaktion der „Voss. Ztg." geschrieben: „Die Behauptung, daß von antisemitischer Seite durch mich eine Agitation betr. Aenderung des Wahlrechts in die Hamburger Bürgervereine getragen werde, ist unwahr. Die antisemitische Partei hat mit meinen rein privaten