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Im deutschen Reich · 1905-01-01 · Heft 1 (Januar 1905) · p. 51

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
11 (1905)
Issue
Heft 1 (Januar 1905)
Article
H. M., Berlin
Date
1905-01-01
Page
51 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten Der Redaktion. 51 Bon. denen allen gilt: Sie waren bei uns, aber sie gehörten nicht zu uns." — Dem glaubenstreuen Juden liegt Profelytenmacherei vollständig fern, ebenso fern aber irgend ein Angriff aus die religiöse UeberZeugung eines andersgläubigen Mitbürgers. Wenn sich jedoch zum Christentum übergetretene Juden eine Kritik ihres neuen Bekenntnisses erlauben, so trägt nicht das Judentum daran die Schuld, sondern diejenigen tragen sie, die so unsichere Kantonisten aufnehmen, bezw. auch der Staat, so lange er Beförderungen und Auszeichnungen unmittelbar nach dem Uebertritt Zum Christentum verleiht oder gar von demselben abhängig macht. D. Sk.f Berlin. Zu den „Schmocks", die „rechts und links schreiben können", scheint der Reichstags-Berichterstatter der „Staatsvürger-Ztg." zu gehören, falls nicht überhaupt für dieses edle Blatt die „Zwei-Seelen-Theorie" maßgebend sein sollte. Am 8. Dezember berichtete der Antisemiten-MoniLeur in der Morgen-Nummer über einen bekannten Vorfall im Deutschen Reichstage: „Abg. Storz (Südd. Volksp.) versuchte am Schluffe seiner Ausführungen sich ein wenig an dem Präsidenten Ballestrem zu reiben, weil dieser dem Kaiser zur Verlobung des Kronprinzen ein Telegramm gesandt hatte, in dem die Wendung vorkam: „in Ehrfurcht ersterbend". Graf Ballestrem führte den Redner aber sofort recht energisch ab, und als Abg. Singer diese Gelegenheit benutzte, um seinem Freunde Storz Sukkurs zu bringen, traf ihn dieselbe Abfuhr, daß vorläufig noch nicht die Meinung des ehemaligen Mäntelusw. Fabrikanten im Deutschen Reichstage maßgebend fei." Am Abend desselben Tages konnte man in der „Staatsbürger-Ztg." lesen: „Der Präsident ließ diese Kritik nicht zu und erklärte, daß er wohl dem Hause, aber nicht einem einzelnen Abgeordneten das Recht zuerkennen könne, einen Akt des Präsidenten zu kritisieren, und als diese Auffassung vom Abg. Singer als falsch hingestellt wurde, erwiderte der Präsident kurz: „Meine Auffassung ist vorderhand die maßgebende". Unseres Erachtens (d. h. der Staatsbürger Ztg.) ist diese Auffassung nicht zutreffend, wenn ihr auch die Präsidialpartei und die Konservativen — die letzteren hatten sich die Sache wohl nicht recht überlegt — beitraten. Der Präsident ist für seine Maßnahmen dem Reichstag Rechenschaft schuldig. Ist der Reichstag versammelt, so muß der Präsident zu solchen Kundgebungen die Zustimmung des Hauses vorher anrusen; ist der Reichstag nicht versammelt, so tut der Präsident dies zwar auch ohne Auftrag, ist aber verpflichtet, dem Haufe Nachträglich davon Mitteilung zu machen und dessen Zustimmung einzubolen. Diese Zustimmung wird zumeist mit stillschweigender Entgegen-

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