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Im deutschen Reich · 1904-11-01 · Heft 11 (November 1904) · p. 622

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 11 (November 1904)
Article
Breslau
Date
1904-11-01
Page
622 (sequence 2)
Language
German
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622 Im deutschen Reich. des Antisemitismus denken! Es ist eine alte Erfahrung, ein vornehmer Geist, mag er noch so konservativ sein, fühlt sich immer vom Antisemitismus angeekelt, sobald er ihn in seiner wahren Gestalt kennen lernte O Lublinitz 1. November. Die hiesige Polizeiverwaltung hatte kürzlich gegen den Kantor und Schächter, sowie gegen den Gemeindediener der hiesigen Synagogen-Gemeind? Strafmandate erlaffen, weil sie zu der im Lokalblatt ohne Angabe von Zeit und Stunde angekündigten Feverwehr-Uebung infolge ihrer Teilnahme an einem Legatfeier-Gottesdienste nicht erschienen waren. Die Absicht des Vorstandes der Gemeinde, eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen, erwies sich jedoch als überflüssig, da die Polizeiverwaltung sich in anerkennenswerter Weise entschloß, die erlassenen Strafmandate zurückzuziehen, nachdem der Vorstand der Polizei schriftlich angezeigt hatte, daß die betreffenden Beamten tatsächlich durch eine gottesdienstliche Handlung in der Synagoge verhindert gewesen waren, an der Feuerwehr-Uebung teilzunehmen. -j-Könitz, 1. November. Das Urteil in der von dem Schwager Maßloffs, Schlosser Berg, gegen mehrere Redakteure erhobenen Privatklage lautete gegen den Redakteur der „Bromberger Presse", Benisch, gegen den der „Danziger Neuesten Nachrichten", Mehling und gegen den Redakteur Wende in Elbing auf je ^00 Mk. Geldstrafe. Der Herausgeber der „Preuß. Korresp.", Redakteur Zimmermann als Hauptschuldiger wurde zu 500 Mk. Geldstrafe und Tragung der Kosten verurteilt. Das Verfahren gegen den Mitangeklagten Redakteur der „Berliner Morgen-Zeitung" wurde eingestellt. ± Graudenz, 2. November. Dem „Geselligen" wird aus Zempelburg berichtet, daß dort kürzlich eine Protestversammlung gegen den Leiter der Privatschule, Pastor Wurlitzer, stattgefunden habe, der sich geweigert hatte, eine jüdische und eine katholische Lehrerin anzusteüen. Herr W. erklärte in der Versammlung, daß er die Forderung der Katholiken wegen der geringen Schülerzahl (7) für unberechtigt, dagegen diejenige der jüdischen Eltern für berechtigt halte. Trotzdem müsse er sich weigern, eine jüdische Lehrerin anzustellen, weil seine Schule einen rein evangelischen Charakter behalten und zu einem „entschiedenen, gläubigen Christentum" erziehen solle. Er wolle aber alles tun, damit auch den jüdischen Kindern, wie bereits den katholischen, der Religionsunterricht in der Schule selbst erteilt werde. Jetzt müssen die 28 jüdischen Kinder am Religionsunterricht in der Volksschule teilnehmen. Die Beteiligten wollen nun

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