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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 571

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
[Ohne Titel] / Löwenstein
Date
1904-10-01
Page
571 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Eingesandt. 571 tci' Kampf der Hüter der akademischen Freiheit und der Vorurteils-. losigkeit gegen die katholischen Verbindungen ebenfalls entbrannt ist. Sapienti satl Rechtsanwalt Dr. Löwenstein, Aachen. dem 'Artikel „Jüdische Unteroffiziere" in Nr. 9 dieser Zeitschrift. I. Oberstlieutenant a. D. Herr v. Wartenberg begründet in der Hardenschen „Zukunft" die Nichteinstellung jüdischer Unteroffiziere in das stehende Heer mit Gefährdung der Disziplin und stellt die Sache so hin, als ob der Staat die Juden erst garnicht in die unangenehme Lage bringen will, durch Subordination christlicher Soldaten gegen jüdische Unteroffiziere, mit den höheren Vorgesetzten in Konflikt zu geraten. Herr v. W. scheint nicht zu wissen, daß es bereits jüdische Vorgesetzte im Heere gibt, wenn auch nur im begrenzten Sinne. Ich meine die Gefreiten, welche zum Rekrutenlehrpersonal und Wachthabenden kommandiert sind, odersolche, die Unteroffizier-Dienste tun, z. B. beim Exerzieren und Gefechtsübungen als Unteroffiziere austreten. Diese Gefreiten sind im Dienste stets Vorgesetzte der ihnen unterstellten Mannschaften und eine Subordination wird diesen Vorgesetzten gegenüber ebenso streng geahndet, als ob der Gefreite ein Unteroffizier wäre. Daß unter den Gefreiten sich ein großer Teil zum Judentum bekennt, wird Herr v. Wartenberg nicht leugnen können. Wie verhält es sich denn hier mit der Disziplin? Es ist mir kein nennenswerter Fall bekannt, in dem eine Gehorsamsverweigerung vorgekommen wäre, und wenn ein solcher Fall vorliegen, sollte, so wird wohl das Glaubensbekenntnis nicht die Ursache sein. Herr v. W. hat sich über die Qualität des jüdischen Soldaten sehr lobend geäußert, und daß dieses Lob nicht übertrieben ist, beweisen die vielen Beförderungen zu Gefreiten und Unteroffizier-Aspiranten. Hier sei nur ein Fall genannt. In dem Bataillon, dem ich angehörte, waren wir sechs jüdische Soldaten eines Jahrgangs; davon wurden vier zu Gefreiten ernannt, das bedeutet 0G-/3 %. Ebenso wies der Jahrgang vorher jüdische Gefreite auf; ein Zeichen, daß der Jude auch als Soldat es mit jedem Andersgläubigen aufnehmen kann. Wenn also der Jude ein solch vorzügliches Soldatenmaterial liefert, wie Herr v. Wartenberg .selbst sehr richtig bekennt, weshalb werden ihm die ihm vom Staate durch das Gesetz zugesicherten Rechte geschmälert? Wir leben in einem konstitutionellen Staat, der ohne Unterschied der Religion die Rechte seiner Bürger respektieren muß. Die Gründe des Herrn v. W. kann man doch nicht ernst nehmen. Denn sollte die Disziplin im deutschen Heere

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