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Im deutschen Reich · 1904-10-01 · Heft 10 (Oktober 1904) · p. 566

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 10 (Oktober 1904)
Article
X., Berlin
Date
1904-10-01
Page
566 (sequence 1)
Language
German
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566 Im deutschen Reich. die Errichtung von Badeanstalten, um den Schmutz antisemitischer Gesinnung abzuwaschen. X; Berlin. In einer westpreußischen Stadt, die über 7000 Einwohner zählt und in deren Umkreis 500 neue Ansiedelungsstellen geschaffen worden und besetzt sind, wird die Niederlassung eines zweiten Rechtsanwalts gewünscht. Derselbe würde sicher eine gute Praxis finden, da das Einkommen des dort ansässigen Justizrats ein sehr ansehnliches ist, 'obgleich sich vielfach Rechtsuchende bei wichtigen Anlässen an Rechtsanwälte in einer großen Nachbarstadt wenden sollen. Diesen Kreisen würde die Niederlassung gerade eines tüchtigen jüdischen Rechtsanwalts erwünscht sein. Das Bureau des Central-Vereins, Berlin NW., Kartstr. 2711. ist in der Lage, jede gewünschte Auskunft zu erteilen. A. St., Berlin. Sedlatzcks „General-Anzeiger" existiert noch, anscheinend aber „unter Ausschluß der „Oeffentlichkeit." Am 5. Oktober hat er folgenden Witz verbrochen: „Der Eiserne Steg in Frankfurt a. M. wird öfters auf seine Tragfähigkeit geprüft. Für die nächste Kraftprobe machte ein Frankfurter jüngst folgenden Vorschlag: Man stelle sämtliche Juden von Frankfurt auf den Eisernen Steg. Bricht er nicht, so ist er gut; bricht er aber, so ist er — noch besser." — Nach dem Genüsse derartigen Kohls des Herrn Sedlatzek werden sicher selbst von seinen Parteigängern manche — brechen! F. R., Breslau. Der auch jüdischen Firmen zugegangene Prospekt des „Handlungsgehilfen-Vereins zu Breslau", in dem ausdrücklich gesagt ist, daß jeder unbescholtene Handlungsgehilfe und Handlungslehrling christlicher Religion aufnahmefähig ist, schließt jüdische Gehilfen und Lehrlinge aus und ist deshalb als ein antisemitisches Institut zu betrachten. Die Entschuldigung, daß der Verein für den Ausschluß der Juden keine Schuld trage, da er aus dem früheren »Institut für hilfsbedürftige Handlungsdiener" hervorgegangen sei, ist völlig ungenügend. Solche wahrlich nicht mehr zeitgemäßen Bestimmungen, die für jenes 1774 gegründete Institut Geltung hatten, konnten bei den Feststellungen neuer Satzungen am 30. Mai 1894 und 3. September 1900 in Wegfall gebracht werden. Im Jahre 1774 noch vielleicht verständlich, sind sie im 20. Jahrhundert — absurd! O. C., Hannover. In der Nr. 69 des in Hamburg er« scheinenden antisemitischen „Deutschen Blattes" gestattete sich kürzlich, anknüpfend an die Besprechung einer Schrift von H. Meyer -Benffv, ein canü. Ml. Adolf.in Göttingen folgende „urkomiscke" Schilderung eines jüdischen Studenten: »Die jüdische „Enthalt-

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