Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1904-09-01 · Heft 9 (September 1904) · p. 507

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 9 (September 1904)
Article
L. J., Teplitz
Date
1904-09-01
Page
507 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316714-2316723--12887-2333851
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

- Briefkasten der Redaktion. 507 tnotisches und dynastisches Gefühl" scheint bei den antisemitischen /Alldeutschen" in Oesterreich also nicht auszucotten zu sein! Aus Heilbronn ist uns am 2(>. Juli nachstehendes Schreiben zugegangen: An die verehrliche Redaktion der Zeitschrift „Im Deutschen Reich", Berlin NW. In Ihrer Zeitschrift Rr. 7/8 bringen Sie im Briefkasten der Redaktion unter Chnffre O. I., Heilbronn, die Mitteilung, daß ein junger Mann meiner Firma den Vertreter eines hiesigen jüdischen Hauses, welcher eine Offerte abgab, mit den Worten: „Wir kaufen nicht bei Juden" abgefertigt haben soll. Diese Mitteilung kann nur auf einem Mißverständnis beruhen, und ist dieses wohl dadurch erklärlich, daß der junge Mann ein Norddeutscher ist und einen ausgeprägten norddeutschen Dialekt spricht. Mein Bureau-Chef sowohl wie der betreffende junge Mann haben niemals antisemitischen Tendenzen gehuldigt, sie weisen einen derartigen Vorwurf entrüstet zurück und erbieten sich, ihre Erklärung eventl. vor Gericht unter Eid wahrzuhalten. Ich interpelliere hiermit an den Gerechtigkeitssinn der verehelichen Redaktion und bitte noch unter Hinweis auf den in Betracht kommenden Paragraphen des Preßgesetzes, obige Berichtigung in Ihren Briefkasten aufnehmen zu wollen. Hochachtungsvoll Hamburger Kaffee-Import-Geschäft gez. Emil Tengelmann Süddeutsche Kommandite. Wir nehmen um jo lieber davon Notiz, daß die Firma Tengelmann den Vorwurf des Antisemitismus zurückweist, als ihr ein glaubwürdiges Vereinsmitglied als Zeuge zur Seite steht, bemerken aber gleichzeitig, daß unser Gewährsmann dabei verharrt, die betreffenden Aeußerungen eines Angestellten der Firma gehört zu haben. Für uns ist die Angelegenheit aber nach obiger Erklärung des Firmeninhabers erledigt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.