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Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 443

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
B. G., Berlin
Date
1904-07-01
Page
443 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion. 443 der 12. Kompagnie des Kaiser Alexander-Garde-Grenadier-Regiments war er überhaupt der erste Jude. Dr. P., Berlin. Daß einer Burschenschaft, welche grundsätzlich keine Juden mehr aufnimmt, noch immer Juden als Alte Herren angehören, diese Burschenschaft materiell unterstützen und sich an den Festen und sonstigen Vergnügungen beteiligen, bei denen man sie doch nur anstandshalber duldet, ist allerdings sehr bedauerlich. Wir verzichten auf Ihr Anerbieten, uns Namen zu nennen, denn wir glauben Ihnen ohne Weiteres, daß Sie eine solche Beschuldigung nicht ohne Grund erheben würden. — Sehr interessant war uns auch Ihre auf den Verkehr mit Rußland bezügliche Mitteilung. Danach hat Ihnen im Jahre 1889 der damalige hiesige Generalkonsul Kudriafzew das Visum verweigert, als Sie Ihre beiden in Lodz verheirateten Schwestrrn besuchen wollten, weil er einen Besuch der Verwandten als keinen triftigen Grund zur Reise nach Rußland erachtete. Die Verwandten kommen zwar gelegentlich nach Berlin, Sie aber können sie weder in ihrer Heimat aufsuchen, noch Ihre kleinen Neffen und Nichten kennen lernen — weil Sie Jude sind und nicht durch die Bescheinigung eines Großkaufmanns die Erlaubnis erschleichen, und damit unter falscher Flagge segeln wollen, auck die hohen Ausgaben für Paß und Visum in Betracht ziehen müssen, welche sich für Juden selbst bei Erlangung des Passes weit höher stellen als für Andersgläubige. Wie Sie uns berichten, ist auch einer Ihrer jüdischen Bekannten trotz einer solchen Bescheinigung im vorigen Jahre in Riga nach kurzem Aufenthalt ausgewiesen worden, ohne daß es dem deutschen Konsul, seinem Schulfreunde, möglich war, dies zu verhindern. Der Fall ist so denkwürdig, daß der betreffende Herr die Einzelheiten dem Herrn Staatssekretär Freiherrn von Richthofen ausführlich Mitteilen sollte, der im Parlament derartige Informationen als wünschenswert bezeichnete. M. S., Berlin. Darüber, daß der verantwortliche Redakteur der ,Staatsbürger-Ztg." wegen einer Beleidigung des Rechtsanwalts I)r. Fritz Friedmann zu 15,0 Mk. Geldstrafe verurteilt und daß als strasschärsend angenommen wurde, daß das Anüsemitenblatt bei jener Beleidigung „den politischen Gegner habe treffen wollen", ist dasselbe geradezu empört. Die Entrüstung ist eine so tiefe, daß es ganz vergißt, daß es den Kläger bisher stets als „Rafsejuden* bekämpft hat, und nun ihn als politischen Gesinnungsgenossen reklamiert. Es sagt: „Wie kann bei der Würdigung des ganzen Milieus, in dem dieser Fritz Friedmann stets gelebt hat, man nur auf den Gedanken kommen, wir erblickten in ihm einen politischen Gegner und hätten

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