Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 435

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
Wien
Date
1904-07-01
Page
435 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316714-2316722--12709-2333659
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

VereinSnachrtchten. ■435 Redakteur der „Neuen Freien Presse" nahm Theodor Herzl eine geachtete und angenehme Stellung ein. Seine stete Beweglichkeit, der fortgesetzte Kampf für seine Idee haben aber seine Gesundheit frühzeitig aufgerieben." ■f Straßburg t. Elf. Auch hier hat sich in diesem Semester eine bisher nur in losen Formen sich bewegende K. C.-Vercinigung korporativ als „Jfaria, Stammtisch der K. C.er an der Universität zu Straßburg" aufgetan und die Genehmigung von seiten des Rektorats erhalten. Gerade in Straßburg, wo man in Bezug auf den Kampf gegen den Antisemitismus sehr lau zu sein scheint, ist zu erhoffen, daß von der „Jfaria" aus eine Bewegung im Sinne des K. C. und des Central-Vereins sich über Straßburg und ganz Elfaß-Lothringen erstrecken wird. Es ist aber hier auch noch eine andere Aufgabe zu lösen, die Deurschwerdung mancher elsäsfischen Studenten jüdischen Glaubens. Die „Jfaria" hat bereits eine beträchtliche Anzahl Mitglieder gewonnen und die Aussichten für kommende Wintersemester sind vortreffliche. Vereinsnachrichten. An den Herrn Kriegsminister haben wir am 16. Mai d. I. nachstehende Eingabe gerichtet: Ew. Exzellenz haben uns am 5. März d. I. auf unsere Eingabe vom 8. Januar d. I. befchieden, daß Ihnen .keine Bestimmung bekannt ist, nach welcher Angehörigen des jüdischen Glaubens wegen ihres religiösen Bekenntnisses der Eintritt in die Unteroffizierslaufbahn verwehrt werden kann." Dies veranlaßt uns, Ew. Exzellenz ganz gchorsamst darauf aufmerksam zu machen, daß tatsächlich eine Bestimmung vorhanden ist, welche einen solchen Ausschluß zur Folge hat, und den Zweck unserer ergebensten Eingabe vom 8. Januar d. I., geeignete jüdische Knaben dem Unterofsizierstande zuzuführen, vollständig vereitelt. In den vom April 1903 datierten, in der König!. Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler & Sohn, Berlin SW. 12, gedruckten Nachrichten über den Eintritt in Unterofstziervorschulen, wird unter § 7d bezw. lüb. ausdrücklich als Bedingung für die Aufnahme die Vorlegung des „Konfirmationsscheines oder eines Ausweises über den

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.