Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Pr. Stargard
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 432 (sequence 2)
- Language
- German
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432 Hm deutschen Reich. gard, ist in Anerkennung seines gemeinnützigen Wirkens der Charakter als Kommerzienrat verliehen worden. ± Königsberg i. Pr., l. Juli. Im großen Saale der Bürgerrcssource hielt dieser Tage Herr von Gerdtei aus Berlin eine besonders für die hiesigen Studierenden bestimmte Serie von Vorträgen. In dem einleitenden Vortrag bezeichnete er es als die vornehmste Aufgabe des jungen Studenten, sich zunächst über die Grundlagen der Lebens- und Weltanschauungen klar zu werden, ehe er an das Fachstudium herangehe. Und wenn jemand darin zu einer positiven Anschauung gekommen sei, so müsse er Charakter genug besitzen, die notwendigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Im Verlaufe feiner weiteren Ausführungen erklärte der Redner, er verurteile den Antisemitismus aufs schärfste, denn man könne nicht Antisemit und zugleich Christ sein. 4- Hamburg, 1. Juli. Die hiesige Zeitschrift „Echo" schreibt: „Das antisemitische Druckerei und Verlagsgeschäft ist vom Rödingsmarkt nach dem Holstenwall verlegt worden. Wie wir dem „Deutschen Blatt" entnehmen, ist der Umzug dadurch bedeutend erleichtert worden, daß in den alten Geschäftsräumen am Rödingsmarkt ein Feuer zum Ausbruch kam, welches für 1500—2000 Mark versicherte Vorräte des Verlegers vernichtete, deren Nmzugstransport somit überflüssig wurde, weil sie einen überraschend schnellen Absatz gefunden hatten. Cs ist nur gut, daß der Inhaber des antisemitischen Derlagsgeschäfis nicht Cohn heißt, sonst würde das „Deutsche Blatt" am Ende gar verkünden, daß demnächst ein „wirklich reeller Ausverkauf" der durch „Feuer, Wasser, Rauch" beschädigten Ramschware stattfindet." ~ Köln a. Rh., 2. Juli. Seit dem I. April 1902 hat die hiesige Synagogengemeinde den Schächtbetrieb, welcher bisher im freien Wettbewerb stand, selbständig übernommen. Sie stellte drei Schächter auf ihre eigene Rechnung fest an und erhebt zur Deckung der hierdurch entstehenden Betriebs- und Verwaltungskosten eine durch Tarif festgesetzte Abgabe. Da dieser Betrieb zur Gewerbesteuer nicht angemeldet war, wurde gegen den Vorsitzenden der Synagogengemeinde Rechtsanwalt vr. Kallmann und die übrigen Synagogenmitglieder Anklage wegen Uebertretung gegen 8 14 und 140 Abs. I der Gewerbeordnung erhoben. Sowohl das Schöffengericht wie auch dir Strafkammer des hiesigen Landgerichts gelangten zu einer Freisprechung. Die Strafkammer führt in ihrer Urteilsbegründung aus: Nach der feststehenden Rechtsprechung des obersten Derwaltungsgerichts ist unter einem selbständigen Gewerbebetriebe ein solches z»