Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Posen
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 430 (sequence 2)
- Language
- German
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480 Im deutschen Reich. allen Russen gleiche Rechte einräumt, unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit." X Wirfitz, 3. Juli. Der Pächter der Königlichen Domäne Julienfelde bei Wisset hatte kürzlich auf großen Holztafeln am Anfang der zum Dominium führenden Wege folgendes vermerken lassen: .Handelsjuden, Reisenden usw. ist der Zutritt zu de», Hofe bei Strafe verboten. Der Gutsvorstand." Einige Zeit darauf ließ der Domänenpächter bei dem Worte „Handelsjuden" die Endfilben „juden" überstreichen und darunter die Silben „leute" setzen, doch blieben die ersteren Silben in der Nähe erkennbar. Neuerdings aber hat der Landrat des Wirscher Kreises infolge wiederholter Beschwerden aus Nakel das Distriktsamt veranlaßt, das Anstößige auf der Tafel vollständig zu entfernen. ± Stettin, 2. Juli. Wie die „Ostseezeitung" berichtet, hat die hier in den „Centralhallen" am 7. Mai v. I. von dem .Deutschen Volksbunde" veranstaltete antisemitische Wählerverfammlung dieser Tage vor dem hiesigen Schöffengericht ein Nachspiel gefunden. Die Veranstalter der Versammlung, in welches vr. Böcke! den Reichstagskandidaten Sepke einführte, hatten gegen den Redakteur Hermann Faber vom „Volksboten", sowie gegen die Arbeiter Karl Günther und Gustav Müller Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt. Die Verhandlung fand unter dem Vorsitz des Amtsrichters Hildebrandt statt; es waren etwa 25 Zeugen geladen. Die Verteidigung führte Rechtsanwalt Lewy. Die Angeklagten bestritten, sich in störender Weise bemerkbar gemacht zu haben, auch sei ihnen von keiner Seite eine Aufforderung gestellt worden, den Saal zu verlassen. Faber will von der Tribüne, wo er am Berichterstattertisch geseffen, ohne alle Umstände von mehreren Personen gewaltsam gestoßen worden sein, nachdem er vergeblich den Schutz des überwachenden Polizeikommiffars angerufen hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft beantragte selbst für alle Angeklagten die Freisprechung, da gegen keinen der Nachweis des Hausfriedensbruches erbracht sei. Das Gericht erkannte demgemäß. <» Pyritz. 2. Juli. Das von dem ehemaligen Kloxiner Pfarrer Krösell herausgegebene Blatt „Mittelstand" schreibt: „Der Konitzer Blutmord hat in einem Teile der Preffe, unter der Führung des „Berliner Tageblattes", in letzter Zeit wieder einmal zu den abenteuerlichsten Vermutungen und Behauptungen Anlaß gegeben, welche alle dem Zwecke der Verschleierung der Wahrheit dienen.