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Im deutschen Reich · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. 373

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
R. S., Magdeburg
Date
1904-06-01
Page
373 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briefkasten der Redaktion. 373 Geschäftsführers des „Deutschen Volksbundes", Herrn Rechtsanwalt Jüngst in Hötensleben, die Zwangsversteigerung auf den 28. Mai festgesetzt war. L» S., Magdeburg. Die dortige antisemitische „Sachsenschau" brachte am I. Mai eine Notiz aus München, die den jüdischen Studierenden zur Ehre gereicht. In der betreffenden Notiz wird nämlich über das Ergebnis des juristischen Staatsexamens berichtet, daß im verflossenen Jahre von 181 Kandidaten nur 8 durchfielen, unter denen sich kein Jude befand. Von den 13 Juden, die der Prüfung unterzogen wurden, bestanden 13 mit einer besseren als ausreichenden Note, nämlich 4 mit der Note I, 9 mit der Note II. Unter den 55 Prüflingen, die mit dem Zeugnis III bestanden, befanden sich nur 2 Juden. K. V. Oppeln. Nichts kennzeichnet die Unhaltbarkeit der russischen Paßerschwerungen besser als das Vorkommnis, daß es eines direkten telegraphischen Befehls des Zaren bedurfte, um es dem jüdischen Weltmeisterschaftsschwimmer Leo Ledermann zu ermöglichen, der Aufforderung des russischen Marineamts Folge zu leisten und seinen Schmimmapparat ^Flotte" in Petersburg persönlich vorzusühren. O. D. Posen. Der WreschenerRatsherr Hugo Ehrenfriedhat sich gegen die bei Gelegenheit der vorjährigen Reichstagswahl gegen ihn gerichteten beleidigenden Angriffe polnischer Antitemiten erfolgreich gewehrt. Wiedas „Posener Tageblatt^ berichtet, sind jetzt infolgedessen nach stehende Verurteilungen erfolgt: „Der Redakteur des „Wielkopolanin" Szmyt erhielt 60 Mark Geldstrafe, der Redakteur des „Posternp" Olejniczak 14 Tage Gefängnis, der Redakteur der „Gazeta Grudziondzka" 150 Mark Geldstrafe, zwei Posener Arbeiter wurden zu je einer Woche Gefängnis verurteilt, der Restaurateur St. Trombczpnski erhielt 100 Mark Geldstrafe, der Maurer Jadlowski 50 Mark Geldstrafe. Dem Beleidigten wurde in allen Fällen die Publikationsbefugnis zugesprochen*. L. H. Danzig. Als der Reichstag über den Antrag Werner und Genossen verhandelte, den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß während der Sessionsdauer die gegen den Abg. Vruhn schwebende Privatklage des Kaufmanns Caspari in Könitz eingestellt werde, schrieb die „Staatsbürger-Ztg.": „Es handelt sich um eine geringfügige Privatklage, die der Konitzer „Mitbürger* Caspari seinerzeit mit dem großen Konitzprozeß in Verbindung bringen wollte. Das Gericht tat ihm damals den Gefallen nicht, verwies ihn auf den Weg der Privatklage und setzte die Sache bis

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